Nachbarskinder aufs Widerlichste missbraucht, dann drohte der "Teufel von Heidenau" seinen Opfern

Dresden - Jahrelang fühlte er sich sicher. Immer wieder sedierte Daniel H. (55) in Heidenau drei Nachbarskinder. So wurden die Mädchen (beim ersten Mal drei, neun und 16 Jahre) fast 40-mal missbraucht und vergewaltigt, teils dabei gefilmt.

Gegen Daniel H. (55) wurde 24 Prozesstage lang verhandelt. Nun wurde der "Teufel von Heidenau" verurteilt.  © Steve Schuster

Aber der Fassadenbauer rechnete nicht mit dem Mut einer Elfjährigen. Obwohl Daniel das Mädchen bedrohte und schlug, zeigte es seinen Peiniger an. Jetzt verurteilte das Landgericht Dresden den "Teufel von Heidenau" zu 14 Jahren Haft. Die anschließende Sicherungsverwahrung droht ihm zusätzlich noch.

Die Eltern der Opfer glaubten, der freundliche Nachbar würde Nachhilfe geben oder bei Hausaufgaben helfen. Der Fassadenbauer und Hobby-DJ war verheiratet, Familienvater, galt als hilfsbereit. Doch Daniel hatte ein "zweites Gesicht".

In Polen, so das Gericht, bestellte er Chloroform, baute zwei Masken, die er den Opfern je überstülpte, Gift einatmen ließ. Waren die Mädchen sediert und regelrecht komatös, missbrauchte er sie.

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Der Jugendlichen, einer Schülerin mit kognitiver Beeinträchtigung, erklärte er obendrein dreist, er habe vom "Gesundheitsamt den Auftrag, ihr Sex-Praktiken beizubringen". Würde sie sich weigern, müsse sie ins Heim!

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Die Opfer wurden betäubt. (Symbolfoto)  © IMAGO/Pond5 Images

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Mehrfach war die Polizei zu Durchsuchungen in Heidenau.  © Daniel Förster

Ein weiteres Opfer schlug er mit einer Hundeleine, als sich das Kind weigerte, die Maske aufzusetzen. Doch das Mädchen offenbarte sich letztlich seiner Mutter. "Das Mädchen sagte die Wahrheit, davon sind wir überzeugt", so der Richter. 

Daniel kam im Februar 2025 in U-Haft, die Kripo stellte viele Beweise sicher. Unter anderem widerliche Aufnahmen, wodurch die beiden anderen Opfer ermittelt wurden. Im zehnmonatigen Prozess hatte Daniel teils gestanden. "Aber Reue und Schuldeinsicht war nicht erkennbar", so der Jurist, dessen Kammer ihn nun zu 14 Jahren Haft verurteilte.

Bevor der Täter je wieder entlassen wird, muss ein Gutachter erneut prüfen, ob Daniel eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. "Die Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten", so der Richter.

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Es ist also noch möglich, ihn für immer wegzusperren.

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