"Netter Onkel" verging sich jahrelang an Kindern: Knast!

Dresden - Späte Sühne jahrzehntelangen Unrechts: Am Mittwoch verurteilte das Dresdner Amtsgericht Rentner Manfred P. (79) zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, sich zwischen den Jahren 2002 und 2014 ganze 66 Mal auf unterschiedlichste Weise an den Kindern einer Bekannten vergangen zu haben. Doch nach der langen Zeit konnten ihm nicht mehr alle Taten nachgewiesen werden.

Rentner Manfred P. (79) wurde am gestrigen Mittwoch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Rentner Manfred P. (79) wurde am gestrigen Mittwoch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.  © Peter Schulze

Für die 1992 geborene Vanessa (Name geändert) und ihre sechs Jahre jüngere Schwester war Manfred P. eine Art zweiter Vater: Sie sprachen ihn mit Onkel an, waren oft zu Besuch, bekamen von ihm Geschenke und er unterstützte die beiden tschechischen Kinder beim Deutschlernen.

Erst Jahre später fasste Vanessa Mut und offenbarte die furchtbaren Taten: Dutzende Male soll er sie ab 2002 begrapscht, ihr außerdem mehrfach Tier- und Kinderpornos gezeigt haben.

Doch aburteilen ließ sich wegen Verjährung und rechtlicher Gründe nur noch ein Film. Bei Schwester Juliane (Name geändert) war das Gericht überzeugt, dass Manfred P. mit ihr Oralverkehr hatte und mit den Fingern in sie eingedrungen war.

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Der Angeklagte schwieg zuerst zu den Vorwürfen, so mussten die beiden Mädchen ihre Erinnerungen daran noch einmal vortragen, wenn auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Rentner Manfred P. soll bereits in den 70er-Jahren Kinder missbraucht haben

Anschließend warf ihm sogar sein eigener Sohn vor, Ende der 70er-, Anfang der 80er-Jahre seine Cousine missbraucht zu haben. Aber auch das wäre mittlerweile verjährt.

"Das stimmt im Wesentlichen", räumte der Rentner nach der Aussage von Juliane halbherzig ein und versuchte, sich zu entschuldigen. Die mittlerweile junge Frau lehnte jedoch ab. "Ich bereue es", sagte Manfred P. vor dem Urteil. "Ich habe mir das nicht richtig überlegt."

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss er für zweieinhalb Jahre hinter Schloss und Riegel.

Titelfoto: Peter Schulze

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