Nichtsahnende Kunden hinters Licht geführt? Energiekosten-Berater wegen Betrügereien vor Gericht

Dresden - Der gebürtige Görlitzer Andreas M. (38) musste sich am heutigen Dienstag vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Ihm wurde gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Provisionen vorgeworfen

Andreas M. (48) vertickte Strom- und Gasverträge. Bei Kunden, die keinen Vertrag abschlossen, ließ er sich auf dem Smartphone eine „Qualitätsliste“ unterzeichnen und fälschte so Verträge.
Andreas M. (48) vertickte Strom- und Gasverträge. Bei Kunden, die keinen Vertrag abschlossen, ließ er sich auf dem Smartphone eine „Qualitätsliste“ unterzeichnen und fälschte so Verträge.  © Peter Schulze

Klingelingeling, hier kommt der Energiekostenberater.

Ende September 2021 begann der damals arbeitssuchende Diplom-Kaufmann auf Provision Energie- und Gasverträge zu verticken. Er "putzte" dafür Klinken und köderte an der Wohnungstür seine Kundschaft mit dem Versprechen, beim Sparen zu helfen.

Dafür checkte Andreas M. noch vor Ort bestehende Lieferverträge und errechnete Sparpotentiale beim Abschluss von Verträgen mit neuen Energie-Lieferanten.

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Lästiger Papierkram fiel dabei keiner an. Andreas M. ließ sich die Deals mit den neuen Versorgern sofort mit digitalen Unterschriften besiegeln.

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Die Kunden unterschrieben digital bei dem Berater. Später ließ er sich auch ausgedruckte Vollmachten unterzeichnen.
Die Kunden unterschrieben digital bei dem Berater. Später ließ er sich auch ausgedruckte Vollmachten unterzeichnen.  © imago/Schöning

Laut Anklage war dabei aber nicht immer alles rechtens. So traten Zeugen vor den Richter, die nach der Beratung ausdrücklich sofort keinen Anbieterwechsel wollten, sondern nur entsprechende Angebote für Lieferverträge.

Einige von ihnen unterschrieben Andreas M. nach dessen Beratung lediglich "Qualitätslisten".

Später kam für sie jedoch das böse Erwachen. Es flatterte ihnen per Post Ärger ins Haus und Versorger bestätigten ihnen die schriftliche Kündigung ihrer Verträge bzw. den Abschluss eines neuen Liefervertrages.

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Andreas M. versuchte das vor Gericht wortreich zu erklären und seine Hände in Unschuld zu waschen. Eine gutachterliche Schriftprüfung soll eine Aussage bestätigen. Urteil folgt.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze, IMAGO/Schöning

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