Niederlage vor Gericht! Jan Böhmermann verliert gegen Sachsen-Imker

Dresden - Dieses Urteil wird Jan Böhmermann (42) wohl bitter aufstoßen: Das Landgericht Dresden wies am heutigen Donnerstag die Klage des Moderators der ZDF-Satire-Show "Magazin Royale" gegen den Meißner Imker Rico Heinzig (48) und seine Firma MyHoney zurück. Der TV-Star muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Imker Rico Heinzig (48) darf sich über einen juristischen Sieg freuen.
Imker Rico Heinzig (48) darf sich über einen juristischen Sieg freuen.  © Ove Landgraf

Wer austeilt, muss auch einstecken können! Auf diese knappe Formel kann man den Spruch von Richterin Heike Kremz bringen.

Ganze 46 Minuten lang begründete die erfahrene Juristin ihre Entscheidung in dem Fall: Jan Böhmermann hatte am 3. November in seinem Magazin Imker Heinzig mit seiner Bio-Imkerei durch den Kakao gezogen - vor einem Millionenpublikum. Rico Heinzig nahm das mit Humor.

Er kreierte nach der Sendung mit Augenzwinkern unter anderem "Böhmermann-Honig" und verkaufte diesen.

Prozess gegen Hooligan-Truppe "Starke Jugend" gestartet: "Vorherrschaft" des FC Erzgebirge Aue war ihr Ziel
Gerichtsprozesse Dresden Prozess gegen Hooligan-Truppe "Starke Jugend" gestartet: "Vorherrschaft" des FC Erzgebirge Aue war ihr Ziel

Das fand der TV-Star seinerseits nun gar nicht lustig und verklagte den Meißner auf Schadenersatz und Unterlassung.

Aktion verletzt laut Gericht keine Persönlichkeitsrechte

Dieses Werbeplakat mit Moderator Jan Böhmermann (42) war Gegenstand des Rechtsstreits.
Dieses Werbeplakat mit Moderator Jan Böhmermann (42) war Gegenstand des Rechtsstreits.  © Ove Landgraf

Richterin Kremz erteilte diesen Böhmermann Begehren eine klare Absage. Sie urteilte, dass der Imker mit seiner Aktion keine Persönlichkeitsrechte des Moderators verletzt hat.

Die berechtigten Interessen von Böhmermann werden in diesem konkreten Fall nicht geschädigt, da es sich um ein Ereignis der Zeitgeschichte handelt, auf welches sich Imker Heinzig mit seiner Aktion bezieht.

Zudem berücksichtigte die Richterin, dass auch dem Sachsen Heinzig ein vom Grundgesetz geschütztes Recht auf freie Meinungsäußerung zusteht. Bei ihrer Abwägung bewertete die Richterin Böhmermanns Schutzinteresse nicht höher als die Belange der Bio-Imkerei.

Jahrhundert-Diebstahl im Grünen Gewölbe: 15 Millionen für Sachsen? Es sieht nicht gut aus ...
Gerichtsprozesse Dresden Jahrhundert-Diebstahl im Grünen Gewölbe: 15 Millionen für Sachsen? Es sieht nicht gut aus ...

Bereits zum Auftakt der Verhandlung Mitte Januar zeigte sich Böhmermanns Anwalt kampfbereit. Er kündigte damals an, bereit zu sein, für einen Marsch durch die Instanzen.

Die Klage nahm der Sachsen-Imker mit Humor, brachte sogar eine neue Honig-Edition namens "Cancel Culture" heraus.
Die Klage nahm der Sachsen-Imker mit Humor, brachte sogar eine neue Honig-Edition namens "Cancel Culture" heraus.  © TAG24

Gegen das nun gefallene Urteil kann er innerhalb von einem Monat Berufung einlegen. Den Streitwert des Rechtsstreits hat das Gericht auf 15.000 Euro festgesetzt.

Heinzig wird in dem Rechtstreit von dem Dresdner Patentanwalt Markus Hoffmann (48) der Kanzlei Lippert Stachow vertreten. Die Kanzlei teilte nach dem Richterspruch mit:

"Wir freuen uns, dass das Landgericht Dresden unserer Argumentation in allen wesentlichen Punkten gefolgt ist. Selbstverständlich werden wir die Interessen unserer Mandantschaft auch in etwa folgenden Prozessetappen engagiert und entschlossen verteidigen."

Titelfoto: Montage: Ove Landgraf (2)

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: