Pferdeherde überrennt neuen Audi: Zoff um 20.000 Euro Schaden

Dresden - Sie müssen gedacht haben, sie träumen: Am Buß- und Bettag 2017 waren zwei Kollegen auf dem Weg zur Arbeit. Plötzlich kam ihnen in der Staatsstraße 100 zwischen Kamenz und Brauna eine Herde Pferde entgegen, rannte mit ihren harten Hufen direkt über den neuen Audi. Schaden am Wagen: 20.000 Euro. Wer das nun bezahlen soll, ist nun ein Fall für das Oberlandesgericht.

Der neue Audi war nach seiner Begegnung mit den Pferden nicht mehr zu gebrauchen.
Der neue Audi war nach seiner Begegnung mit den Pferden nicht mehr zu gebrauchen.  © Repro: Peter Schulze

Da hätte wohl niemand so genau hinsehen können: Nur kurz nachdem die Pferdeherde frontal auf das Auto zugerannt war, splitterte die Scheibe. Glücklicherweise unverletzt verließen die beiden Kollegen das Auto.

Doch es blieb brenzlig: Plötzlich kam wieder eine Pferdeherde, diesmal aus der anderen Richtung.

Beide Männer gingen hinter dem demolierten Audi in Deckung, konnten beobachten, dass hinter den Pferden zwei Ponys liefen.

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Nun wollte der Audi-Besitzer den Schaden vom Pony-Besitzer ersetzt haben: Die beiden Ponys wären in eine andere Pferdeherde eingedrungen und hätten diese vor sich hergetrieben. Tatsächlich war genau das bereits in der Vergangenheit vorgekommen.

Rich­ter Mar­kus Ka­den­bach (58) sah bei dem Pony-Hal­ter kei­ne Schuld.
Rich­ter Mar­kus Ka­den­bach (58) sah bei dem Pony-Hal­ter kei­ne Schuld.  © Peter Schulze

Anwalt: "Der Kläger hat auch schon gar keine Lust mehr"

Eine Herde Pferde wurde einem Audi bei Kamenz zum Verhängnis. (Symbolbild)
Eine Herde Pferde wurde einem Audi bei Kamenz zum Verhängnis. (Symbolbild)  © 123RF

Der Richter sieht das anders: "Weder die Zeugen haben beobachtet, dass die Ponys den Schaden verursacht haben", so Markus Kadenbach (58).

"Noch, dass sie Ursache des Ausbruchs waren." Tatsächlich hatten die beiden Audi-Insassen erst beim zweiten Mal Ponys gesehen.

Der Anwalt des Pony-Besitzers Herbert Winter (58) machte trotzdem ein Angebot: "Die Ponys sind abgeschafft, es besteht keine Wiederholungsgefahr", so der Jurist. "Ich könnte mir aber vorstellen, dass der Beklagte sich mit einem Betrag von 1500 Euro beteiligt."

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Das traf auf Gegenliebe beim Audi-Besitzer, Anwalt Karl-Heinz Drach (72): "Ich habe nichts dagegen", sagte er. "Der Kläger hat auch schon gar keine Lust mehr."

Titelfoto: Montage: Peter Schule (2)

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