Provisions-Betrug bei Senioren: Urteil für Versicherungs-Vertreter

Dresden - Er sackte unberechtigt Provision ein. Nun muss Hans-Georg S. (61) alles zurückzahlen. Dazu verdonnerte das Landgericht Dresden den Versicherungsvertreter jüngst.

Hans-Georg S. (61) nutzte die Unwissenheit seiner Kunden schamlos aus.  © Peter Schulze

Wie berichtet, verkaufte Hans-Georg jahrelang Versicherungen, bekam dafür bis zu 10.000 Euro Provision pro Monat von der Generalvertretung.

Doch bei seinen Besuchen bei den Bestandskunden schwatzte er betagten (teils inzwischen verstorbenen) Senioren zusätzlich je 1000 Euro Provision ab.

Erst als eine Rentnerin die Abbuchung von ihrem Konto monierte, flog er auf. Die Polizei ermittelte daraufhin 53 Opfer in Ostsachsen und Südbrandenburg. Danach kündigte die Versicherung Hans-Georg fristlos.

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Im Prozess gestand der Betrüger, zahlte inzwischen auch schon über 30 Opfern ihre Gelder zurück.

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Damit wird er nun weitermachen. Denn die Kammer verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus.

Als Auflage wurde ihm aufgetragen, auch die restlichen Gelder, mindestens 100 Euro im Monat, zurückzuzahlen.

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