Prozess um mutmaßliche Killer-Witwe: Ermittlungen gegen ihren Richter
Dresden - Der Mord-Prozess um die mutmaßliche Killer-Witwe am Landgericht Dresden schlägt weiter hohe Wellen.
Ramona B. (53) soll Ehemann Peter B. (76) überfahren haben. Der mitangeklagte Hausmeister Claus T. (76) besorgte laut Anklage das Tatauto. Doch am Montag ging es um den massiven Zoff unter Juristen.
Jetzt gibt es gar eine Anzeige gegen den Vorsitzenden Richter Herbert Pröls (63)! Außerdem revidierte eine wichtige Zeugin plötzlich ihre Aussage.
Zum wiederholten Mal lehnten die Verteidiger des Hausmeisters Richter Pröls ab. Er sei voreingenommen. Zudem würde gegen ihn ermittelt.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte tatsächlich, dass es "eine Anzeige gegen den Vorsitzenden der Großen Strafkammer wegen Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen" gibt, deren "strafrechtliche Relevanz derzeit geprüft wird".
Mord-Prozess um mutmaßliche Killer-Witwe: Anzeige gegen Vorsitzenden Richter
Es geht um die Vernehmung einer Mitarbeiterin aus der Kanzlei des Toten im Prozess.
Sie machte plötzlich interne Kanzlei-Angaben, die ohne sogenannte "Entbindung von der Schweigepflicht" nicht zulässig sind. Sofort intervenierten die Verteidiger. Aber der Richter bat die Zeugin: "Jetzt sagen Sie erst mal weiter aus."
Das wiederum werten die Anwälte als Anstiftung zu einer Straftat. Entschieden wurde der neuerliche Befangenheitsantrag zunächst noch nicht.
Auch besagte Zeugin wurde erneut vernommen. Bei der Polizei hatte sie zu Protokoll gegeben, Claus T. habe mit Peter B. in der Kanzlei lautstark gestritten. Für die Anklage ein belastendes Indiz.
Nun aber sagte die Zeugin: "Ich kenne Herrn T. nicht und ich habe ihn nie in der Kanzlei gesehen. Mit wem Herr B. Streit hatte, weiß ich nicht."
Titelfoto: Montage: Ove Landgraf, Steffen Füssel

