"Querdenken"-Frontmann als Demo-Anführer vor Gericht

Dresden - Dass der Fuchs ein bunter Hund ist, könnte ihm zum Verhängnis werden: "Querdenken-351"-Kopf Marcus Fuchs (39) war am 6. Februar bei einer unangemeldeten Corona-Demo. Weil er in seiner auffälligen "Querdenken-351"-Jacke vor der Masse herum gestikulierte, sah ihn das Dresdner Amtsgericht als Versammlungsleiter, erließ einen Strafbefehl. Gegen den setzt sich Fuchs nun zur Wehr.

Querdenker Marcus Fuchs (39) musste am Donnerstag vor das Dresdner Amtsgericht.
Querdenker Marcus Fuchs (39) musste am Donnerstag vor das Dresdner Amtsgericht.  © Steve Schuster

1200 Euro Strafe sollte Fuchs für seinen Auftritt in Laubegast zahlen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dort der Menschenmenge mit einer Armgeste das Startsignal zum Aufzug gegeben zu haben.

Nicht ganz ungefährlich, denn die Corona-Demo lief auch über die Österreicher Straße, schloss dabei fahrende Autos plötzlich ein. Von einem Lidl-Parkplatz soll er wieder ein Signal gegebenen haben, worauf sich eine kleinere Gruppe abzweigte.

Außerdem, so die Anklage, habe er die Demo-Spitze angewiesen, sich zu durchmischen. Für die Staatsanwaltschaft hat er damit klar als Versammlungsleiter fungiert.

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Fuchs sieht das ganz anderes: "Ich war als Pressevertreter vor Ort", sagt er. "Da musste ich meinem Team ja ab und zu Anweisungen geben."

Prozess unterbrochen

Mit dieser Geste soll Fuchs die Demo in Gang gesetzt haben.
Mit dieser Geste soll Fuchs die Demo in Gang gesetzt haben.  © youtube/Querdenken-351

Gänzlich anders bewertet die Sache der damals eingesetzte Polizist Thomas B. (37): "Fuchs bewegte beide Hände nach oben", sagt er. "Darauf setzte sich die gesamte Menge in Bewegung. Das ging sehr plötzlich, auch bei den Grüppchen auf der anderen Straßenseite."

Andere Startsignale habe der Beamte nicht wahrgenommen, auch bei der Spaltung des Zuges am Lidl-Markt hatte er nur Fuchs agieren sehen. "Weil er sonst immer als Versammlungsleiter auftritt, folgen ihm die Leute auch", so der Polizist.

Da die Staatsanwaltschaft allerdings erst am Donnerstag den gesicherten Livestream der Kundgebung zur Akte einreichte, musste der Prozess für die Auswertung unterbrochen werden.

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Urteil folgt.

Titelfoto: Steve Schuster

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