Remmo-Prozess: Freispruch für den kleinen Bruder

Dresden - Freispruch! Das Landgericht Dresden sprach Jihad R. (24) vom Vorwurf der Beihilfe zum Einbruch in das Grüne Gewölbe soeben frei! Der kleine Bruder von Bashir R. (27), einem der Haupttäter, war ins Fadenkreuz der Ermittler geraten, weil er die späteren Täter zu einem Treffpunkt gefahren haben und von den Plänen, ins Dresdner Schloss einzubrechen, gewusst haben soll.

Jihad R. (24) muss sich wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und Brandstiftung verantworten.
Jihad R. (24) muss sich wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und Brandstiftung verantworten.  © Peter Schulze

Der Vorwurf war aber laut Kammer nicht nachweisbar. Außerdem muss Jihad für die Durchsuchungen bei ihm und die erlittene Untersuchungshaft entschädigt werden!

Die vorsitzende Richterin Eva Stief (53) erklärte, dass im Prozess eben nicht eine vorsätzliche Hilfeleistung für den Einbruch belegt werden konnte.

"Es war für die Kammer nicht erkennbar, dass der Angeklagte, eingeweiht gewesen war", so die Richterin. Auch eine aktive "Planänderung", nämlich die angebliche Ablenkung der Polizei, war nicht nachweisbar.

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Zwar fuhr Jihad die drei späteren Haupttäter an dem Abend in seinem Golf.

Aber wenn überhaupt, "wussten alle anderen, aber nicht er über einen möglichen Plan Bescheid", so die Richterin weiter.

Wusste Jihad vom Plan zum Diamanten-Klau oder nicht?

Der Einbruch in das historische Grüne Gewölbe beschäftigt die Justiz bis heute. (Archivbild)
Der Einbruch in das historische Grüne Gewölbe beschäftigt die Justiz bis heute. (Archivbild)  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Ganz klar sei nur ein Fakt: "Die Kammer hat festgestellt, dass der Angeklagte regelmäßig Fahrer von Bashir war. Weil der keinen Führerschein hatte."

Wenn er gefragt wurde, ob er Bashir fahren kann, ist er gefahren. "Ohne jede Nachfrage", so die Richterin. Was freilich nicht strafbar ist.

Im Übrigen sei selbst Bruder Bashir erst 14 Tage vor der Tat in den Plan eingeweiht worden. "Es erschließt sich der Kammer nicht, warum dann der jüngere Bruder viel eher davon gewusst haben soll", so Eva Stief.

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Die Kosten für das Verfahren (Zeugenentschädigungen, Verteidigerkosten, Gutachtergebühren) muss nun die Staatskasse zahlen.

Hat sich Beschuldigter gar nicht strafbar gemacht?

Der Beschuldigte soll sich nicht strafbar gemacht haben.
Der Beschuldigte soll sich nicht strafbar gemacht haben.  © xcitepress/Finn Becker

Außerdem, so die Kammer, sei Jihad zu entschädigen.

Für die Durchsuchungen seines Golfs und später seines Audis sowie für die Razzia in seiner elterlichen Wohnung, für zwei beschlagnahmte Handys, sowie für die erlittene Untersuchungshaft. Jihad war im Mai 2022 festgenommen worden.

Damals besuchte er in Dresden den Prozess gegen seinen Bruder Bashir, als die Polizei ihn festsetzte. Bis Anfang Juni 22 war er in U-Haft. Mithin saß er über 20 Tage hinter Gittern. Allein dafür stehen Jihad nun mindesten 1500 Euro zu.

Die Verteidiger hatten mit harscher Kritik an die Ermittlungen zuvor genau den Freispruch gefordert. Der Staatsanwalt dagegen sah eine Beihilfe bestätigt und hatte eine Bewährungsstrafe für Jihad gefordert.

Bei dem spektakulären Kunstdiebstahl aus dem Schatzkammer-Museum vom 25. November 2019 verschwanden aus dem Grünen Gewölbe 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Ort von mehreren Millionen Euro. Beim Prozess gegen die Haupttäter wurden einige Beutestücke, wenn auch arg demoliert, zurückgeben.

Während die fünf Haupttäter inzwischen rechtskräftig verurteilt sind, wurde Jihad nun freigesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

zuletzt aktualisiert: 13.51 Uhr

Titelfoto: Peter Schulze

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