Richter findet deutliche Worte für Islamisten von Dresden: Abdullah A. H. H. tötete aus Egoismus

Dresden - Lebenslange Haft für den Messer-Mörder von der Schloßstraße. So lautet das Gerichtsurteil gegen Abdullah A. H. H. (21). Der Dschihadist nahm das Urteil regelrecht gelangweilt hin. Aber am Ende der Urteilsbegründung nahm der Syrer plötzlich Haltung an. Als sich der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats (59) persönlich an ihn wandte.

Abdullah A. H. H. (21) nahm das Urteil gefasst. Erst in der Begründung reagierte er, als wäre er im Inneren erreicht worden.
Abdullah A. H. H. (21) nahm das Urteil gefasst. Erst in der Begründung reagierte er, als wäre er im Inneren erreicht worden.  © Ove Landgraf

Zuvor hatte der Richter 90 Minuten lang das Urteil des Senats begründet: Demnach handelte Abdullah A. H. H. im September 2020 aus "radikal-islamischen Gründen" und "aus einer tiefverwurzelten Homophobie", als der ein Touristenpaar mit Messern attackierte. Thomas L. (†55) starb bei dem Attentat, sein Lebenspartner Oliver L. (53) überlebte mit lebensgefährlichen Verletzungen.

Dass letzterer überlebte, war Zufall, so der Richter. "Es waren sofort Zeugen da, die halfen und schnell Polizisten am Ort, die den Notruf absetzten." Der Täter sei bei seiner Flucht davon ausgegangen, dass auch Oliver L. tödlich getroffen war.

Mit einem "selbstgezimmerten Zerrbild Gottes" sei der Attentäter losgezogen, um "Ungläubige" zu töten. "Das macht fassungslos", so der Richter. Zumal der "innere Grund" der Tat noch absurder war.

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Abdullah wollte sein eigenes angeblich sündhaftes Leben vor seinem Gott reinwaschen, er habe "Ungläubige" töten wollen, um selbst unbedingt der Hölle zu entgehen. "Also ging es nicht um Glauben, sondern um Egoismus", so der Richter.

Wurde weitere Tat nur knapp verhindert?

Richter Hans Schlüter-Staats (59) richtete deutliche Worte an den Verurteilten.
Richter Hans Schlüter-Staats (59) richtete deutliche Worte an den Verurteilten.  © Ove Landgraf

Das heißt auch, es hätte wirklich jeden beliebigen Menschen treffen können. Denn ungläubig waren sie alle in den Augen des Attentäters. Sogar der Betreuer von Abdullah, der selbst Christ ist. "Und der sah es als seine Pflicht an, ihnen zu helfen", so der Richter zum Verurteilten. "Hätte es den also auch treffen können?"

Mehr noch: Abdullah war mit seinen Taten noch lange nicht am Ende. Bei seiner Festnahme, einige Wochen später, wieder in der Nähe des Tatortes, hatte er ein 33 cm langes Messer dabei. "Man muss fast sicher sein", so Richter Schlüter-Staats, "dass er vielleicht an jenem Abend wieder getötet hätte."

Abdullah hörte sich das alles an, war bei der Verkündung nicht mal aufgestanden, hatte den Kopf in die Hände gestützt. Das änderte sich schlagartig, als Hans Schlüter-Staats ihn persönlich ansprach: "Ich bin selbst ein gläubiger Mensch", so der Richter zu Abdullah.

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"Was sie getan haben, ist gotteslästerlich! Gott ist groß. Das ist auch in ihrer Religion so. Aber Sie haben ihn kleingemacht, als sie getötet haben. Was für ein kleinmütiger Gott soll das sein, dass er auf einen Abdullah A. H. H. angewiesen ist, der Menschen tötet? Und sie haben sich auch noch angemaßt in seinem Namen zu handeln!"

Erwidert hat der Verurteilte darauf freilich nichts. Aber er starrte den Richter an, als ob er erstmals im gesamten Verfahren überhaupt annähernd in seinem Innern erreicht worden wäre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Montage: Ove Landgraf (2)

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