Schwere Verbrennungen: Hat dieser Stiefvater ein Kind auf die heiße Herdplatte gesetzt?

Dresden - Die kleine Isabell (Name geändert, damals zwei Jahre) muss Höllenqualen gelitten haben. Stiefvater Kai I. (32) setzte das Kind auf eine noch heiße Herdplatte. Schlimm genug, dass die Kleine Verbrennungen zweiten und dritten Grades erlitt. Weil er den Ärzten gegenüber den Vorfall verschwieg, wurde sie auch noch falsch behandelt!

Angeklagter: Kai I. (32) muss sich vor Gericht verantworten.
Angeklagter: Kai I. (32) muss sich vor Gericht verantworten.  © Peter Schulze

Nun sitzt der Soldat vor der Amtsrichterin in Dresden.

"Es war ein Haushaltsunfall", ließ Kai über seinen Anwalt wissen. Er konnte nicht ahnen, dass die Platte, an der er zuvor Rührei und Kaffee bereitet hatte, noch so viel Restwärme hat.

Er setzte das Kind auf die Arbeitsplatte daneben. Isabell wäre von selbst auf den Herd gekrabbelt.

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Vorsätzlich jedenfalls habe er das Kind nicht verletzt. Außerdem sei er mit Isabell und der Kindsmutter Cornelia (33, ebenfalls Soldatin) sofort ins Krankenhaus.

Dort aber, so die Anklage, schwieg der Stiefvater beharrlich zur Ursache der Verletzungen an Po und Hand. Anfänglich sei die Kleine deshalb auch noch fälschlich mit einer Salbe gegen eine vermeintliche Allergie behandelt worden.

Mutter behauptet: "Kai ist der beste Papa, den man haben kann"

Auf ein noch nicht abgekühltes Cerankochfeld soll das Kleinkind (damals 2) geraten sein. (Symbolbild)
Auf ein noch nicht abgekühltes Cerankochfeld soll das Kleinkind (damals 2) geraten sein. (Symbolbild)  © 123RF/ccat82

Erst als das alarmierte Jugendamt drohte, Isabell in Obhut zu nehmen, rückte Kai mit der Sprache heraus - sieben Tage nach dem Vorfall!

Das Kind wurde operiert, Kopfhaut implantiert. Monate dauerte die Heilung, Narben sind bis heute sichtbar.

Kai sagte dazu, er sei in der Familie von Isabell nicht sonderlich gelitten gewesen, habe daher aus Angst geschwiegen. Mutter Cornelia pflichtete ihm bei und erklärte im Zeugenstand: "Kai ist der beste Papa, den man haben kann."

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Urteil folgt.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze & 123rf/ccat82

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