Schwerer Raub in der Neustadt: Messerstecher und Komplizen angeklagt
Dresden - Auf einen Tunesier (28) und zwei Männer aus Libyen (22 und 33 Jahre alt) wartet bald die Anklagebank im Dresdner Landgericht. Dem Trio wird unter anderem schwerer Raub zur Last gelegt.
Das teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am heutigen Freitag mit. Die Beschuldigten sollen sich am 31. Mai dieses Jahres zusammen mit zwei weiteren bislang unbekannten Personen auf den Weg in die Neustadt gemacht haben. Ihr Ziel: arglose Passanten beklauen.
Gegen 3.30 Uhr schlug die Fünferbande auf der Alaunstraße zu. Die Männer sollen einem Ukrainer (20) das Handy aus der Jackentasche gezogen haben. Der junge Mann wollte das nicht auf sich sitzen lassen und habe versucht, sein Telefon zurückzubekommen.
Dafür habe der 20-Jährige vom beschuldigten Tunesier einen Faustschlag mitten ins Gesicht kassiert. Damit aber nicht genug, jetzt traten die beiden libyschen Staatsbürger auf den Plan. So soll der 33-Jährige versucht haben, mit einem Messer auf den Ukrainer einzustechen. Nur, weil das Opfer rechtzeitig ausweichen konnte, trafen die Stiche nicht ins Ziel.
Derweil habe der 22-jährige Libyer das Durcheinander genutzt, um dem jungen Ukrainer unter anderem zwei Geldkarten sowie 30 Euro Bargeld zu klauen. Danach machte sich die Räuberbande aus dem Staub.
Die Beschuldigten schweigen zu den Tatvorwürfen
Weit kam die Truppe nicht. Kurz nach der feigen Tat klickten die Handschellen. Nur ein paar Stunden später erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen alle drei Beschuldigte.
Die zwei Libyer sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den Tunesier sei am 20. August gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
Während der 22-jährige Libyer bislang noch nicht mit Polizei und Justiz zu tun hatte, seien sowohl sein älterer Landsmann als auch der Beschuldigte aus Tunesien vorbestraft. Zum aktuellen Fall schweigen alle drei.
Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage.
Titelfoto: Montage: Thomas Türpe, 123RF/andrei310

