Schwiegervaters alte Knarre bringt Partymacher Christian von Canal vor Gericht

Dresden - Gefährliches Erbe! Wegen einer rostigen Polizeiwaffe seines Schwiegervaters aus der Weimarer Republik fand sich Party-König Christian von Canal (53) vorm Amtsrichter wegen unerlaubten Waffenbesitzes wieder. Dabei hat der Dresdner Gastronom und Clubbesitzer wegen Corona ganz andere Sorgen.

Christian von Canal (53) musste sich wegen einer Waffe verantworten, die ihm offiziell gar nicht gehört.
Christian von Canal (53) musste sich wegen einer Waffe verantworten, die ihm offiziell gar nicht gehört.  © Holm Helis

Im Juli 2019 rückte der Zoll auf Canals Anwesen an. Es ging um angebliche Schwarzarbeit in den Clubs. Bis heute wird ermittelt. Ob der Vorwurf je bestätigt werden kann, steht in den Sternen.

Damals wurde im Abstellraum auch der Nachlass des zuvor verstorbenen Schwiegervaters durchsucht. "Die Kinder hatten den Hausrat unter sich aufgeteilt, bis zur Klärung des Erbes", so Anwalt Andrej Klein (49). Die Klärung zieht sich bis heute.

Und unter all der Kleidung des alten Herren fand sich plötzlich eine Kiste, in der die Mauser von 1914, Kaliber 7.65 Browning, samt Schalldämpfer und Patronen lag. Leicht angerostet, aber funktionsfähig.

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Laut Anklage übte von Canal über die Waffe "die tatsächliche Gewalt aus", ohne einen Waffenschein zu besitzen.

Ihm drohten mindestens sechs Monate Haft!

Waffe bleibt eingezogen, von Canal kommt mit 2000-Euro-Zahlung davon

Wegen dieser alten Pistole "Mauser" von 1914 aus der Erbmasse seines Schwiegervaters bekam der Clubbesitzer mächtig Ärger mit der Justiz.
Wegen dieser alten Pistole "Mauser" von 1914 aus der Erbmasse seines Schwiegervaters bekam der Clubbesitzer mächtig Ärger mit der Justiz.  © privat

Doch der Richter folgte der Argumentation von Anwalt Klein: Eigentümer kann nur der Erbe sein. Wer das ist, ist noch nicht geklärt.

Fingerabdrücke des Partymachers, der die Waffe bei der Razzia erstmals sah, gibt es nicht. Und laut Protokoll der Razzia wurde Christian von Canal nach dem Auffinden der Waffe nicht ordnungsgemäß belehrt.

Was immer vor Ort nach dem Fund besprochen wurde, ist damit juristisch nicht verwertbar.

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Und so stellte der Amtsrichter das Verfahren gegen eine Zahlung von 2000 Euro ein und der Gastronom kann sich nun wieder dem "Hochfahren" seiner Lokale und Partystätten widmen, die unter Corona gelitten haben.

Die Mauser bleibt eingezogen, bis der Nachlass geklärt ist und der wahre Erbe feststeht.

Titelfoto: Montage: privat, Holm Helis

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