Seiffener Lichterengel-Macher besiegt Plagiate-Händler aus dem Erzgebirge

Dresden - Während überall der Frühling startet, wurde es am Oberlandesgericht (OLG) in Dresden weihnachtlich. Aber alles andere als heimelig. Beim 14. Senat kämpfte das Traditionsunternehmen Holzkunst Schalling aus Seiffen gegen Plagiate aus Asien.

Senats-Chef Martin Marx (58) mit den Streitobjekten. Links das Original (der etwas größere Lichterengel) und rechts die asiatische Kopie.
Senats-Chef Martin Marx (58) mit den Streitobjekten. Links das Original (der etwas größere Lichterengel) und rechts die asiatische Kopie.  © Ove Landgraf

Eine Vertriebsfirma hatte Lichterengel verhökert, die den Originalen aus dem Erzgebirge verdammt ähnlich sahen. Dem schoben nun die Richter einen Riegel vor.

Seit Jahrzehnten ist die Firma von Matthias Schalling (58), dessen Urgroßvater den Betrieb gründete, für Lichterbergmann und Lichterengel berühmt.

Hergestellt in Handarbeit und aus Holz. Entsprechend "entsetzt" war Schalling, als er 2021 plötzlich derlei Engel in einem Schnäppchenmarkt fand.

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Wo die Stücke statt etwa 80 Euro keine 25 Euro kosteten. Verkauft als Figur "aus Holz", obwohl aus Kunstharz gegossen ... Pikant: Die Billigimporte wurden von einem Händler ausgerechnet aus dem benachbarten Olbernhau verhökert.

Form und Haltung der beiden Engel seien ähnlich

Am Oberlandesgericht (OLG) in Dresden wurde ein Engelstreit entschieden.
Am Oberlandesgericht (OLG) in Dresden wurde ein Engelstreit entschieden.  © Ove Landgraf

Schalling pochte auf sein Urheberrecht, verlangte die Unterlassung des Verkaufs der Plagiate. "Es geht dabei nicht darum, bei Original und Plagiat fünf oder sechs Unterschiede zu finden", erklärte Richter Martin Marx (58).

"Sondern darum, ob Eigentümlichkeiten übernommen wurden. Und ja, das sehen wir hier deutlich." So seien Form und "Haltung" des Engels sehr ähnlich, Farbgebung und Gestaltung ebenfalls.

Der Anwalt der Vertriebsfirma argumentierte genau andersherum: Der Billigengel würde nicht so strahlen, die Farben seien blasser, die Verzierung schlechter, der Hals zu kurz, die Proportionen nicht gut.

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"Das erkennt doch keiner als Lichterengel von Schalling", so der Jurist. Konter des Richters: "Nur weil der Nachahmer schlecht arbeitet, heißt das nicht, dass der Urheber nicht geschützt werden müsste."

Und so setzte es ein Urteil: Die Vertriebsfirma hat es zu unterlassen, derlei Lichterengel zu verkaufen. Sonst sind bis zu 250.000 Euro Strafe, wahlweise bis zu sechs Monate Haft fällig.

Titelfoto: Ove Landgraf

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