Sie reinigte die Schränke zu gründlich: Diebische Putzfrau beklaut ihre Klienten

Dresden - Der Geldwert ist das eine, doch Opfern macht besonders der emotionale Schaden zu schaffen: Im April 2024 war Antonie F. (51) als Putzhilfe in Dresdner Wohnungen unterwegs. Dort stahl sie ihren betagten und kranken Klienten den Schmuck.

Putzfrau Antonie F. (51) wurde am Dienstag wegen Diebstahls verurteilt.
Putzfrau Antonie F. (51) wurde am Dienstag wegen Diebstahls verurteilt.  © Peter Schulze

Den Vertrauensmissbrauch kann Rentnerin Ursula S. (91) noch immer nicht fassen: "Am letzten Tag hat sie mich noch umarmt", erinnert sie sich vor Gericht. "Da hatte sie mein Zeug wahrscheinlich in der Tasche."

Laut Anklage hatte sie ihr Schmuck im Wert von 3500 Euro gestohlen. Besonders schmerzt die Seniorin der Verlust eines Golddollars von 1922.

"Den hat mir mein Onkel für mein Diplom geschenkt. Zu DDR-Zeiten hätte ich mir dafür einen Trabi kaufen können, aber ich wollte den nicht hergeben." Dafür sollte ihn jetzt ihr behinderter Enkel bekommen. Doch die Münze ist weg.

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"Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen", so die Angeklagte. "Sie waren immer nett zu mir." In diesem einen Fall stellte das Gericht das Verfahren ein, da die Strafe im Vergleich mit den anderen Fällen nicht mehr ins Gewicht fallen würde.

Denn die Tschechin griff auch bei Sylvia D. (50) und Eveline H. (84) in die Schränke, stahl insgesamt Schmuck im Wert von 2500 Euro. "Diese zwei Monate waren für mich eine schreckliche Zeit", so Antonie F. unter Tränen. "Ich schäme mich, es tut mir leid."

Beim Saubermachen stahl sie Schmuck und Familienerbstücke ihrer Klienten. (Symbolbild)
Beim Saubermachen stahl sie Schmuck und Familienerbstücke ihrer Klienten. (Symbolbild)  © 123RF

Diebische Putzfrau erhält ein Jahr Haft auf Bewährung

Trotzdem räumte sie nur Diebstähle ein, deren Beute die Polizei bei ihrer Wohnungsdurchsuchung noch finden konnte. Sie habe gestohlen, um Schulden zu bezahlen.

Allerdings fanden die Ermittler bei ihr auch Goldschmuck, den sie nicht zuordnen konnten. Das sei ihrer, behauptete die Angeklagte vor Gericht. Warum sie ihre Schulden nicht davon bezahlt hat, verriet sie allerdings nicht.

Urteil: ein Jahr Haft auf Bewährung und 200 Euro an den Malteser Hilfsdienst.

Titelfoto: Peter Schulze, 123rf

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