Sie wollte die Geliebte ihres Mannes töten lassen: Urteil gegen 41-Jährige gefällt!

Dresden - Das Urteil am Landgericht Dresden ist gefallen. Drei Jahre und einen Monat muss Ina R. (41) wegen versuchter Anstiftung zum Mord ins Gefängnis. Sie hatte einen Auftragskiller im Darknet organisiert, um die Geliebte (23) ihres Mannes (32) zu töten. Der Anschlag wurde zum Glück verhindert. Die Auftraggeberin muss nun hinter Gitter.

Ina R. (41) muss drei Jahre und einen Monat ins Gefängnis!
Ina R. (41) muss drei Jahre und einen Monat ins Gefängnis!  © Steve Schuster

Im Darknet hatte die Verkäuferin die Seite "Internet Killer" gefunden. Und schon ihr dort verwendetes Passwort machte deutlich, was sie wollte. "Kjm4m" - bedeutete ausgeschrieben "Kill Jenny M. for me" (Töte Jenny M. für mich).

Ina überwies rund 10.000 Dollar in Bitcoins und gab dem Killer konkrete Instruktionen. Es sollte aussehen wie ein Unfall. Außerdem gab sie die Beschreibung von Jenny und die Information, dass die Schwangere alle zwei Stunden mit dem Hund Gassi geht.

Zum Mord kam es zum Glück nicht. Eine Spiegel-Redakteurin recherchierte im Netz, stieß zufällig auf den Fall und informierte den Staatsanwalt.

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Jenny kam kurzzeitig ins Zeugenschutzprogramm, Ina in U-Haft und die Polizei versuchte, den Auftrag zu stoppen. Das gelang zwar nicht wirklich. Doch der Killer tauchte ab. Die Spur des mutmaßlichen Rumänen verliert sich in Großbritannien...

Seit Oktober wurde gegen Ina R. am Landgericht Dresden verhandelt. Die Verkäuferin gestand und erklärte, sie habe es auch für ihren Mann getan. Ina und ihr Gatte David hatten sich nach vielen Querelen in der Ehe getrennt.

Richter urteilen: Übertriebene Idealisierung der Partnerschaft sorgte für Tragödie

Grund war auch, dass der Elektriker sich seiner Auszubildenden Jenny (23) zuwandte, die anfangs nur auf dem gemeinsamen Grundstück war, um beim Hausausbau zu helfen. Aber daraus wurde mehr.

Letztlich zog Ina aus, versuchte aber ständig, David zurückzugewinnen. Sie kreuzte immer wieder bei ihm auf, besuchte ihn auf Arbeit, engagierte einen Privatdetektiv. David trennte sich zwar nicht mehr von Jenny, hielt aber mit Ina Kontakt, die sich dadurch offenbar Hoffnungen machte.

Als Jenny schwanger wurde, soll David sich an Ina gewandt haben: "Er war verzweifelt, sagte, er will das Kind gar nicht", erklärte Ina im Prozess. Da habe sie den Killer gesucht.

Laut der Richter, die nun urteilten, sorgte eine "übertriebene Idealisierung der Partnerschaft für diese Tragödie". Dieser Idealismus hielt der Realität nicht stand. "Aber das Scheitern konnte die Angeklagte nicht akzeptieren", so der Richter.

Dennoch sehen die Juristen bei ihr weder eine Widerholungs- noch eine Fluchtgefahr. Ina, die bisher nicht vorbestraft war, solle sich dringend therapeutische Hilfe suchen. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt. Die Haft muss sie sozusagen später antreten.

Titelfoto: Steve Schuster

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