"Standard-Behandlung in der Leistengegend": Masseur als Intimfummler verurteilt

Dresden - Aussage gegen Aussage stand am Donnerstag im Amtsgericht Dresden.

Physiotherapeut Steffen T. (42) wurde wegen sexuellen Übergriffs auf eine Patientin verurteilt.
Physiotherapeut Steffen T. (42) wurde wegen sexuellen Übergriffs auf eine Patientin verurteilt.  © Peter Schulze

Weil er einer jungen Frau (damals 18) während einer Behandlung in den Schritt gegriffen haben soll, musste sich Physiotherapeut Steffen T. (42) wegen sexuellen Übergriffs verantworten. Er beteuerte: "Das ist vollkommen ausgeschlossen!"

"Er hat mein Bein umschlungen und sich mit den Händen immer weiter nach oben gearbeitet", erinnert sich die Zeugin, die im November 2019 nur mit Unterwäsche bekleidet auf der Praxis-Pritsche lag.

Dann habe er begonnen, ihre Schamlippen in kreisenden Bewegungen zu massieren. "Das ging etwa eine Minute so. Ich habe nichts gesagt, war wie in einer Schockstarre..."

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Steffen schilderte seine Version: Er habe eine Standardbehandlung in der Leistengegend angewandt, bei der die Muskeln an den Innenseiten der Oberschenkel gelockert würden.

"Die findet sicherlich sehr nah am Intimbereich statt. Aber es hat definitiv keine sexuellen Berührungen gegeben."

Doch die Richterin zweifelte nicht an der Aussage der Zeugin, deren Ex-Freund (21) bestätigte: "Sie sei danach oft panisch geworden. Vor allem beim Sex, aber auch im Alltag."

Die Vorsitzende: "Ich sehe keinen Grund, warum die Zeugin sich das ausdenken sollte." Urteil: zwölf Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

Titelfoto: Peter Schulze

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