Dresden - Fehlende Erinnerungen schützen nicht vor Strafe, das musste Ronny F. (39) jetzt erkennen. Im Amtsgericht Dresden kämpfte der Industriemechaniker gegen einen Strafbefehl. Erfolglos.
Im August hatte ihn ein VW-Fahrer (70) angezeigt. "Ich brachte meine Frau ins Krankenhaus", so der Senior im Gericht, dem der Mazda des Angeklagten auf der Autobahnauffahrt am Elbepark erstmals "erschien". Dort versuchte Ronny, rasant über den Sperrstreifen fahrend einzufädeln.
Weil das nicht gelang, wollte er laut Anklage den VW-Fahrer maßregeln.
"Auf der Autobahn kam er von links ganz nah. Als wollte er das Auto touchieren. Ich wich aus", so der Zeuge, dessen Frau geistesgegenwärtig den Mazda fotografierte. Während der VW dann Richtung Görlitz fuhr, rollte Ronny in der Kolonne, die am Flughafen abfuhr.
"Als wir vorbeifuhren, zeigte er uns den Mittelfinger."
Für diese Rüpeleien sollte Ronny per Strafbefehl 1200 Euro zahlen und zwei Monate laufen (Fahrverbot). Er legte Einspruch ein, könne sich an solche Vorfälle nicht erinnern. Doch nachdem der Richter den Zeugen gehört hatte, deutete er an, dass es "nicht besser" werde.
So zog Ronny den Einspruch zurück. "Da haben Sie Glück", so der Richter. "Denn bei einem Urteil wäre Ihre Fahrerlaubnis weg gewesen ..."