Taxi-Fahrer mit über 2 Promille unterwegs: Urteil gefallen!

Dresden/Freital - Günter Z. (66) hat Benzin im Blut. Fast sein ganzes Berufsleben lang kutschte er Waren und Menschen als Fern- und Taxifahrer umher. In der Rente angekommen, verdiente er sich mit Fahrdiensten etwas dazu. Bis zum 29. Dezember 2022. Da nahm ihn die Polizei fest und den Führerschein ab. Im Dresdner Amtsgericht kämpfte der Freitaler am gestrigen Mittwoch um seine Fleppe.

Günter Z. (66) kämpfte Mittwoch vor Gericht um die Rückgabe seines Führerscheins. Der Rentner war drei Jahre bei der DDR-Volksmarine bevor er Berufskraftfahrer wurde.
Günter Z. (66) kämpfte Mittwoch vor Gericht um die Rückgabe seines Führerscheins. Der Rentner war drei Jahre bei der DDR-Volksmarine bevor er Berufskraftfahrer wurde.  © Peter Schulze

Am letzten Donnerstag des Jahres hatte Günter Z. den Auftrag, Senioren im Dresdner Stadtrand von daheim abzuholen und in die Tagespflege nach Bühlau zu fahren. Beim rückwärts Ausparken in Weißig krachte er mit seinem fast voll besetzten Renault-Kleinbus in einen parkenden Toyota.

"Mit der Situation war ich völlig überfordert", erklärte er dazu der Richterin. Statt die Polizei zu rufen und zu warten, düste er vom Unfallort fort.

Anwohner, die ihn wegen des Unfalls ansprachen, konnten ihn nicht stoppen. Nachdem Z. die Senioren abgegeben hatte, ging er schnurstracks in den Supermarkt, kaufte hochprozentigen Wermut und betrank sich.

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Etwa zwei Stunden später brachte ihn die Polizei zur Blutentnahme ins Krankenhaus. Dort stelle man bei ihm einen Blutalkoholspiegel von 2,12 Promille fest. Freiwillig gab der Freitaler seinen Führerschein den Beamten, die er zuvor selber gerufen hatte.

Kann man sich so rasch so blau saufen? Der Gutachter der Rechtsmedizin hatte erhebliche Zweifel. Für die Richterin stand nach seinem Vortrag, Vernehmungen sowie Zeugenaussagen fest, dass Z. offensichtlich falsche Angaben zu seinem Alkoholkonsum gemacht hat.

Von 2010 bis 2020 war Günter Z. als Taxifahrer in Freital unterwegs (Symbolfoto).
Von 2010 bis 2020 war Günter Z. als Taxifahrer in Freital unterwegs (Symbolfoto).  © Uwe Meinhold

Aber: Relevante Trunkenheit zur Tatzeit konnte man ihm nicht nachweisen. Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro wegen Fahrerflucht. Am Ende der Verhandlung bekam Z. seinen Führerschein zurück.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze, Uwe Meinhold

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