Um seine Sucht zu finanzieren, räumte er die Supermärkte leer!

Dresden - "Überall dasselbe Muster": Mario S. (50) ließ in zahlreichen Supermärkten vor allem Alkohol in seiner Tasche verschwinden, um sich mit dem Weiterverkauf immer wieder neue Drogen besorgen zu können. Am Freitag musste er sich dafür am Amtsgericht verantworten.

Nur wenige Minuten vor Prozessbeginn stürzte Mario S. (50) sichtlich nervös in das Gerichtsgebäude.
Nur wenige Minuten vor Prozessbeginn stürzte Mario S. (50) sichtlich nervös in das Gerichtsgebäude.  © Ove Landgraf

Insgesamt 25 Delikte wurden dem 50-Jährigen zur Last gelegt, darunter einfacher und besonders schwerer Diebstahl sowie der Besitz unerlaubter Substanzen.

Mario S. klaute, wo immer er gerade war: Konsum, Rewe, Netto und Kaufland. Meist steckte er dabei teuren Alkohol ein, manchmal aber auch Lebensmittel oder Kaffee-Päckchen.

"Damit habe ich meine Sucht finanziert", räumt der gelernte Kommunikationselektroniker vor Gericht ein und gesteht, bereits über 20 Jahre an einer Heroinsucht zu leiden.

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Beinahe das gesamte Diebesgut habe er an Bekannte verkauft, doch ein Leben in Saus und Braus habe er dennoch nicht geführt.

"Ich habe zig kalte Entzüge gemacht. Ich wollte nicht mehr kriminell sein, aber aus dieser hässlichen Sucht kommt man so schwer raus", erklärte er den Anwesenden.

Verurteilter will für seine Tochter clean werden

Bier, Whisky, Wein: Dem 50-Jährigen war alles recht, solange er es weiterverkaufen konnte. (Symbolbild)
Bier, Whisky, Wein: Dem 50-Jährigen war alles recht, solange er es weiterverkaufen konnte. (Symbolbild)  © Imago/Roland Hartig

Mittlerweile habe er sich bei einem Drogen-Subventionsprogramm angemeldet, sehe jeden Tag einen Arzt und werde regelmäßig spontan auf Drogen getestet.

Dies und die Tatsache, dass "Sie uns mit ihrem Geständnis viel Zeit erspart haben", wirkte sich strafmildernd aus, wie der Richter erläuterte.

Die Staatsanwältin forderte zwei Jahre, die Verteidigung ein Jahr und zehn Monate - ebenfalls ohne Bewährung.

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"Da Sie massiv vorbelastet und bewährungsbrüchig sind, kann ich nicht mit gutem Gewissen eine Bewährung aussprechen", erklärte der Richter.

Bei der Haftdauer folgte er aber dem etwas geringeren Strafmaß, das die Verteidigung angeregt hatte. Gegen dieses Urteil kann Mario S. nun Berufung einlegen.

Fest stehe für den 50-Jährigen jedoch, dass er seinen Weg aus der Sucht weiterhin beschreiten will. "Allein für meine Tochter, will ich das schaffen", versicherte er abschließend.

Titelfoto: Bildmontage: Ove Landgraf, Imago/Roland Hartig

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