Unterleibs-Tritt und Kopfnuss: Polizisten-Pöbler muss Schmerzensgeld zahlen
Dresden - Wer als Zeuge ins Gericht geladen ist, hat die Pflicht, dort zu erscheinen. Als Ramon L. (24) zu seiner Aussage nicht kam, ließ der Richter ihn von der Polizei holen. Dabei rastete der Arbeitslose derart aus, dass er nun selbst auf der Anklagebank im Amtsgericht Dresden saß.
Seinerzeit verhandelte der Amtsrichter gegen einen Mann, der Ramon verletzt hatte. Ramon war dafür als Zeuge geladen, schwänzte aber. Prompt schickte der Richter die Polizei zu Ramon nach Hause. "Ich bin seit 20 Jahren im Dienst. Aber sowas habe ich noch nie erlebt", schilderte eine Beamtin, was dann geschah.
Ramon habe sich "ausgehfertig machen" wollen. Weil die Beamten darauf bestanden, dass derweil die Wohnungstür offen bleibt, flippte Ramon aus: Er gab einem Beamten eine Kopfnuss, trat ihn mehrfach in den Unterleib.
Verstärkung rückte an, die Bodycam wurde eingeschaltet: Ununterbrochen pöbelte und keifte Ramon völlig unflätig und beleidigend, wehrte sich, als er mitgenommen werden sollte. Einen Polizisten bespuckte er obendrein. "Ich will das gar nicht sehen", so der Angeklagte kleinlaut, als die Aufnahmen im Prozess nun abgespielt wurden.
Immerhin entschuldigte er sich bei allen Polizisten. Dem Beamten, der bei der massiven Attacke unter anderem eine Kieferprellung erlitt und mehrere Wochen Innendienst schieben musste, will der Rüpel jetzt 800 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Dennoch: "Ihr Verhalten war nicht ansatzweise gerechtfertigt", so die Richterin. Sie verurteilte den einschlägig Vorbestraften zu zehn Monaten Haft. Die Strafe wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt. Dafür muss Ramon zusätzlich 60 Stunden gemeinnützig arbeiten.
Titelfoto: Simone Lauritz
