Urteil gegen Dreifach-Killer aufgehoben: Wie geht es weiter für Andre G.?

Dresden - Es wird eng für Andre G. (48): Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das jüngste Urteil gegen den Dreifach-Killer auf. Das Landgericht Dresden soll erneut prüfen, ob der Tischler nicht doch in die Sicherungsverwahrung muss.

Der Bundesgerichtshof ordnete eine erneute Prüfung der Sicherungsverwahrung für Andre G. (48) an.
Der Bundesgerichtshof ordnete eine erneute Prüfung der Sicherungsverwahrung für Andre G. (48) an.  © Ove Landgraf

Andre G. war einst Geldeintreiber für die Unterwelt. Im Jahr 1996 erschoss er den Zuhälter Beck und zwei seiner Liebesdamen in Dresden-Pieschen.

Dafür bekam er lebenslänglich, wurde 2013 entlassen, machte in Drogen. Wieder wurde der Tischler verurteilt, kam raus, machte weiter. Im Jahr 2020 war Prozess am Landgericht Dresden, weil er kiloweise Crystal von Polen nach Dresden liefern ließ. Einer seiner Fahrer war übrigens Laurent F. (58). Der Mann, der im Mai 2019 seine Kinder mit Bauschaum ermordete.

Im Oktober 2020 wurde Andre G. wegen Drogenhandels zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Ein Fall für die Sicherungsverwahrung sah die Kammer bei ihm aber nicht. Und das, so der BGH in seiner Rüge, obwohl der Gutachter Andre G. keine gute Prognose stellte.

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So bewirkte keine Haft eine "Änderung des kriminellen Selbstkonzeptes oder Lebenswandels". Im Gegenteil: Demnach wandelt Andre G. an der Grenze zu "typisch psychopathischen Verhaltensmustern".

Nun soll neu entschieden werden. Ein Termin steht noch aus.

Titelfoto: Ove Landgraf

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