"Das war aus seiner Sicht normal": Vater soll sich an Stieftochter und Sohn vergangen haben

Dresden - Erst nach Jahren kam die Sache am Mittwoch nun vor Gericht: Sowohl an seiner Stieftochter als auch dem eigenen Sohn soll Mustafa T. (41) sich vergangen haben. Für Letzteres hat er jedoch eine seltsame Begründung.

Mustafa T. (41) wurde am Mittwoch zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Mustafa T. (41) wurde am Mittwoch zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.  © Peter Schulze

Von August 2008 bis Oktober 2019 war der Türke mit einer Frau verheiratet.

Diese brachte ihre im Sommer 2002 geborene Tochter mit in die Ehe, außerdem bekam das Paar neben einer weiteren Tochter noch einen Sohn, der im Februar 2013 auf die Welt kam.

An der Stieftochter verging sich der gelernte Koch in den Jahren 2011 bis 2018 mindestens viermal: So fuhr er ihr auf der Couch mit der Hand unter die Schlafanzughose, berührte sie unsittlich, kroch zu ihr unter die Decke, presste seinen Unterkörper an sie und begrabschte das Kind. Dem Sohn soll er an den Penis gefasst, ihn einmal dort sogar geküsst haben.

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Über seinen Anwalt lässt Mustafa T. alle Taten einräumen, will beim Sohn aber kein sexuelles Motiv verfolgt haben.

"Das hatte in keiner Sicht einen sexuellen Hintergrund", so der Verteidiger. "Das kommt aus seiner Herkunftsgegend, dort müssen Jungen von ihren Vätern begutachtet werden. Das war aus seiner Sicht normal."

Mustafa T. wurde zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt

Auch Mustafa T. bekräftigt: "Ich habe mir nur Sorgen gemacht, ob das alles passt", sagt er. "Da war nichts Böses gemeint."

Im Gegensatz zur Staatsanwältin glaubte der Richter dieses Motiv. Da es aber gegen den erkennbaren Unwillen des Jungen geschah, war es trotzdem Körperverletzung.

Mustafa T. bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung, muss außerdem 1000 Euro an einen Verein zahlen, der sich um missbrauchte Kinder kümmert.

Titelfoto: Peter Schulze

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