Verbreitung von Kinderpornografie in 147 Fällen: Dresdner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 21-Jährigen

Dresden - Die Dresdner Staatsanwaltschaft klagt gegen einen 21-Jährigen. Er steht im Verdacht, kinderpornografische Inhalte in 147 Fällen bandenmäßig verbreitet zu haben.

Ermittler konnten einen 21-jährigen Deutschen festnehmen, der kinderpornografische Inhalte im Darknet verbreitet haben soll. (Symbolfoto)
Ermittler konnten einen 21-jährigen Deutschen festnehmen, der kinderpornografische Inhalte im Darknet verbreitet haben soll. (Symbolfoto)  © Silas Stein/dpa

Dem Beschuldigten wird konkret vorgeworfen, sich spätestens seit dem 20. Januar 2020 der ausschließlich im Darknet existierenden Plattform "BoysTown" angeschlossen und als aktives Mitglied Kinderpornografie veröffentlicht zu haben.

"BoysTown" mit seinen rund 395.000 Mitgliedern wurde am 14. April 2021 durch die Ermittlungsbehörden zerschlagen.

Der 21-Jährige gründete daraufhin eine eigene Plattform im Darknet, die er ab November 2021 weiterhin zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nutzte. Bis zu seiner Verhaftung im November 2022 konnte der Mann dabei über 360.000 Mitglieder verzeichnen.

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Zudem soll der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft im Zeitraum von Februar bis November 2022 eine weitere Kinderpornografie-Seite im Darknet betrieben haben. Sie hatte über 740.000 Mitglieder.

Landgericht Dresden entscheidet über Eröffnung des Hauptverfahrens

Das Landgericht Dresden wird über die Zulassung der Anklage gegen den 21-Jährigen bestimmen.
Das Landgericht Dresden wird über die Zulassung der Anklage gegen den 21-Jährigen bestimmen.  © Steffen Füssel

Das Verfahren gegen den Verdächtigen resultiert aus umfangreichen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes.

Es kooperierte mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität - im großen Verfahrenskomplex zum Forum "BoysTown".

Der beschuldigte Deutsche wurde am 29. November 2022 festgenommen. Ein Ermittlungsrichter vom Amtsgericht Pirna eröffnete am Tag darauf den Haftbefehl, der umgehend in Vollzug gesetzt wurde. Der Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

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Den weiteren Verlauf des Verfahrens übernahm die Staatsanwaltschaft Dresden. Das Landgericht wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage sowie einen möglichen Verhandlungstermin bestimmen.

Der 21-Jährige, der derzeit in Dresden lebt, ist geständig und nicht vorbestraft.

Titelfoto: Silas Stein/dpa

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