Verwaltungsgericht lehnt "Heibo"-Antrag ab: Aktivisten bleiben auf Gerichtskosten sitzen!

Dresden - Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Dienstag einen Antrag der "Heibo"-Aktivisten zum Verbot der Räumungsmaßnahmen im besetzten Waldgebiet in Ottendorf-Okrilla abgelehnt.

Da bisher keine Räumung geplant sei, könne auch nicht dagegen geklagt werden, so das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden.
Da bisher keine Räumung geplant sei, könne auch nicht dagegen geklagt werden, so das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden.  © Sebastian Kahnert / DPA

Da eine Räumung des Heidebogen-Protestcamps bisher offiziell nicht anstehe, könne das Gericht die Maßnahmen nicht im Vorfeld verbieten, so das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden.

In einem Antrag mit dem Namen "Heibo bleibt - Unser Wald bleibt und wir auch" befürchten die Klimaaktivisten eine Räumung des Protestcamps am heutigen Mittwoch.

Diesen Antrag erklärte das Verwaltungsgericht jedoch für unzulässig. Wenn jemand etwas lediglich befürchtet, stelle dies nämlich kein zulässiges Rechtsschutzbedürfnis dar und sei somit unzulässig, begründete das Dresdner Gericht seine Entscheidung in einer Mitteilung am Dienstag.

Anzeige von Betrugsopfer nicht aufgenommen: Polizist freigesprochen!
Gerichtsprozesse Dresden Anzeige von Betrugsopfer nicht aufgenommen: Polizist freigesprochen!

Bisher gebe "es nichts, wogegen sich die Antragsteller wehren könnten", erklärte Robert Bendner, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Dresden, gegenüber TAG24.

Ob und wann eine mögliche Räumung erfolge, sei bisher nicht bekannt. Ebenfalls fehle es dem Dresdner Verwaltungsgericht noch an einer gerichtlich überprüfbaren Entscheidung der Versammlungsbehörde Bautzen.

Aktivisten bleiben auf Gerichtskosten sitzen - Einspruch vorm Sächsischen Oberverwaltungsgericht?

Am 15. Februar kommt es zu Holzfällungen in der Nähe des Protestcamps. Sollten dabei Maßnahmen gegen die Aktivisten ergriffen werden, gebe es auch eine gerichtliche Grundlage für einen zulässigen Antrag, so das Verwaltungsgericht.
Am 15. Februar kommt es zu Holzfällungen in der Nähe des Protestcamps. Sollten dabei Maßnahmen gegen die Aktivisten ergriffen werden, gebe es auch eine gerichtliche Grundlage für einen zulässigen Antrag, so das Verwaltungsgericht.  © Sebastian Kahnert / DPA

Ebenfalls erklärte das Gericht in ihrem Beschluss, dass zunächst die Auflagen der Allgemeinverfügung vom 18. Mai 2022 kontrolliert werden sollen.

Darin hatte die zuständige Versammlungsbehörde Bautzen angekündigt, in der Nähe des Protestcamps am 15. Februar 2023 Holzfällungen durchzuführen, die jene Versammlung der Aktivisten im "Heibo" jedoch nicht beeinträchtige.

Sollten infolge dieser Kontrolle "Betretungsverbote" oder "sonstige Maßnahmen zur Beendigung der streitgegenständlichen Dauerversammlung" gegen Aktivisten im Heibo-Camp erteilt werden, dann wären die Bedingungen für einen zulässigen Rechtsschutz gegeben, heißt es in dem Gerichtsbeschluss, der TAG24 vorliegt.

David schlug immer wieder zu, doch für seine Tochter wird er jetzt zahm
Gerichtsprozesse Dresden David schlug immer wieder zu, doch für seine Tochter wird er jetzt zahm

Am Ende des Gerichtsverfahrens blieben die Antragsteller auf den Verfahrenskosten in Höhe von 586 Euro sitzen.

Die Aktivisten haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht Einspruch gegen den Beschluss einzulegen.

Erstmeldung 8. Februar, 12.05 Uhr. Aktualisiert am 11. Februar, 6.20 Uhr.

Titelfoto: Sebastian Kahnert / DPA

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: