Verzweifelte Klopfzeichen der Flüchtlinge ignoriert: Mutmaßlicher Schleuser angeklagt

Dresden - Er soll mehrfach Flüchtlinge unter lebensgefährlichen Bedingungen nach Deutschland gebracht haben, jetzt wurde der 25-Jährige von der Staatsanwaltschaft Dresden angeklagt.

Im September nahm die Polizei den mutmaßlichen Schleuser vorläufig fest. (Symbolbild)
Im September nahm die Polizei den mutmaßlichen Schleuser vorläufig fest. (Symbolbild)  © Patrick Pleul/dpa

Der gebürtige Ukrainer steht im Verdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in die Bundesrepublik. In gleich vier Fällen soll der 25-Jährige zwischen dem 14. September 2023 und dem 19. September 2023 mit einem Kleintransporter insgesamt 77 syrische Staatsangehörige über die Tschechische Republik illegal nach Deutschland gebracht haben.

Während der Fahrt schwebten die Flüchtlinge demnach in Lebensgefahr: Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstagvormittag berichtet, hatten die Geschleusten im Transporter kaum Sauerstoff und waren völlig ungesichert.

Bei einer Fahrt wollten die Syrer per Klopfzeichen auf sich aufmerksam machen, doch der Beschuldigte ignorierte die verzweifelten Hilfeersuche einfach.

Nazi-Verlag machte Geld mit volksverhetzenden Büchern: Trio verurteilt!
Gerichtsprozesse Dresden Nazi-Verlag machte Geld mit volksverhetzenden Büchern: Trio verurteilt!

Für die Horror-Schleusungen soll sich der 25-Jährige gut bezahlt lassen haben: Für die Fahrten habe er ein Entgelt von über 11.000 Euro eingesackt.

Beschuldigter sitzt in U-Haft

Im vergangenen September wurde er von der Bundespolizei schließlich vorläufig festgenommen. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Pirna erließ am 20. September 2023 einen Haftbefehl gegen ihn. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Der 25-Jährige ist nicht vorbestraft und hat die Taten bereits teilweise gestanden. Die Staatsanwaltschaft beantragte "in Ansehung des Schleuserlohns" die "Einziehung von Wertersatz".

Nun muss das Landgericht Dresden über die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Zulassung der Anklage und einen Termin für die Hauptverhandlung entscheiden.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: