Wegen Blockade-Aktionen: Dresdner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Aktivisten

Dresden - Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat gegen einen 19-jährigen Klimaaktivisten Anklage am Amtsgericht Meißen wegen des Verdachts der Nötigung erhoben.

Der Beschuldigte (19) störte laut Staatsanwaltschaft am 8. Dezember auf der Nürnberger Straße in Dresden den Verkehr, indem er sich auf der Fahrbahn festklebte.
Der Beschuldigte (19) störte laut Staatsanwaltschaft am 8. Dezember auf der Nürnberger Straße in Dresden den Verkehr, indem er sich auf der Fahrbahn festklebte.  © Steffen Füssel

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, den Verkehr am 8. Dezember 2022 zwischen 15.05 Uhr und 17 Uhr auf der Nürnberger Straße in Dresden blockiert und gestört zu haben.

Laut Staatsanwaltschaft klebte der 19-Jährige seine Hände an der Ampel in Richtung Zellescher Weg - nur wenige Meter vor der Kreuzung zur Bergstraße - auf der Fahrbahn fest. Dies soll aufgrund eines zuvor gefassten Tatplans gemeinsam mit sechs weiteren Beschuldigten geschehen sein.

Durch die Blockade stauten sich auf der vierspurigen Fahrbahn zunächst unmittelbar vor ihnen vier Autos, die wiederum alle dahinter befindlichen Fahrzeuge an der Weiterfahrt hinderten.

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Insgesamt betroffen waren 40 Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrt nicht fortsetzen konnten.

Weitere Blockaden in München und Magdeburg

Der angeklagte 19-Jährige soll auch bei einer Blockade-Aktion in Magdeburg dabei gewesen sein.
Der angeklagte 19-Jährige soll auch bei einer Blockade-Aktion in Magdeburg dabei gewesen sein.  © Thomas Schulz

Darüber hinaus wird dem jungen Deutschen versuchte Nötigung in zwei weiteren Fällen vorgeworfen.

So soll er sich am 7. November 2022 zwischen 9.26 Uhr und 10.20 Uhr mit vier weiteren Beschuldigten auf die Fahrbahn der Sonnenstraße/Prielmayerstraße in München geklebt haben.

Mit der gleichen Taktik blockierte der 19-Jährige laut Staatsanwaltschaft auch die Walther-Rathenau-Straße in Magdeburg am 21. November für rund anderthalb Stunden, um auf seine Klima-Forderungen aufmerksam zu machen.

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Jedoch gelang es durch das Eingreifen der Polizei in beiden Fällen nicht, den Verkehr komplett zum Erliegen zu bringen. Über einzelne Fahrspuren konnten Autos langsam an den Aktivisten vorbeirollen.

Der beschuldigte Klimaaktivist ist nicht vorbestraft. Er hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Das Amtsgericht Meißen wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Titelfoto: Steffen Füssel

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