Dresden - Der Schreck saß ihr immer noch in den Gliedern. Als Lieselotte K. (24) vor den Amtsrichter in Dresden trat, war sie sichtlich aufgewühlt. Die Studentin hatte versehentlich ihr WG-Zimmer abgefackelt und musste sich wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Sie traf auf einen milden Juristen.
Laut Anklage zündete Lieselotte im Februar 2025 nachts in ihrem Zimmer in der Schaufußstraße ein Räucherstäbchen an. Doch die Studentin schlief ein.
Die Glut des Stäbchens setzte den Stuhl, dann das Zimmer in Brand. Durchs Gebäude waberte dicker Rauch.
Zum Glück wurden Lieselotte und ihre Mitbewohner wach. Als die Feuerwehr eintraf, kamen die drei den Rettern rußverschmiert entgegen. Die Studenten und eine Nachbarin (64) kamen zur Sicherheit in die Klinik. Am Haus entstand ein Schaden von 64.000 Euro.
"Sie hat bis heute damit zu kämpfen", so ihr Anwalt. Lieselotte, bisher weder polizei- noch justizbekannt, mache sich massive Vorwürfe.
Immerhin: Der Schaden ist reguliert. Weder die Nachbarin noch die WG-Mitglieder stellten Strafantrag.
Auch der Richter sagte: "Das war eine Verkettung unglücklicher Umstände. Eine Verurteilung ist nicht nötig." Er verwarnte die noch immer erschütterte Studentin lediglich und wünschte ihr alles Gute für die Zukunft.