Zündelnder Käsedieb muss wohl in Psychiatrie

Dresden - Im Januar rückte die Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand in Strehlen aus. Bei dem dramatischen Einsatz wurden zwei Feuerwehrmänner verletzt, kamen ins Krankenhaus. Laut Staatsanwalt legte Pierre K. (41) den Brand, ist aber schuldunfähig. Nun soll das Landgericht Dresden entscheiden, ob er dauerhaft eingewiesen werden muss.

Pierre K. (41, l.) soll untergebracht werden.
Pierre K. (41, l.) soll untergebracht werden.  © Steven Schuster

An jenem Abend alarmierten Anwohner die Feuerwehr, weil Rauchmelder piepten.

Als die Retter eintrafen, quoll schwarzer Rauch aus der Erdgeschosswohnung, Fenster waren geborsten. Die Retter löschten, evakuierten das Gebäude und suchten auch in der Brandwohnung nach dem Mieter. Durch die Hitze dort erlitten zwei Kameraden Verbrennungen, mussten von ihren Kollegen versorgt werden, kamen ins Krankenhaus.

Ein Feuerwehrmann war über Wochen arbeitsunfähig. Auch eine Mitbewohnerin kam in die Klinik. Die Wohnung wurde unbewohnbar, es entstand ein Schaden von 60.000 Euro.

Sachsens größter Spionage-Prozess: Ex-Mitarbeiter von AfD-Mann Krah verurteilt
Gerichtsprozesse Dresden Sachsens größter Spionage-Prozess: Ex-Mitarbeiter von AfD-Mann Krah verurteilt

Pierre dagegen, der laut Anklage die Matratze in seiner Wohnung ansteckte, verließ nach dem Zündeln das Haus, wurde aber noch in der Nacht gestellt.

Mit jeder Menge Drogen im Blut.

Im Januar brannte es in diesem Wohnhaus an der Wilhelm-Lachnit-Straße. Bei dem Einsatz wurden auch zwei Feuerwehrmänner verletzt.
Im Januar brannte es in diesem Wohnhaus an der Wilhelm-Lachnit-Straße. Bei dem Einsatz wurden auch zwei Feuerwehrmänner verletzt.  © xcitepress/florian varga
Um geklauten Käse hatte sich der Angeklagte laut Staatsanwalt mit einem Ladendetektiv geprügelt. (Symbolbild)
Um geklauten Käse hatte sich der Angeklagte laut Staatsanwalt mit einem Ladendetektiv geprügelt. (Symbolbild)  © picture alliance

Prügelei mit Ladendetektiv eines Supermarktes

Außerdem, so die Anklage, prügelte er sich zuvor mit einem Ladendetektiv im Supermarkt um Käse im Wert von 2,45 Euro. Auch bei dieser Tat soll der psychisch Kranke schuldunfähig gewesen sein. Nun soll er dauerhaft eingewiesen werden.

Urteil folgt.

Titelfoto: Montage: Steven Schuster, xcitepress/florian varga, picture alliance

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: