Zusammenbruch beim Triathlon: Sportler will jetzt Geld vom DRK!

Dresden - Der Jedermann-Triathlon von Moritzburg erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit. Mehrere Hundert Sportskanonen ermitteln jeden Sommer den Besten unter sich. Eigentlich war Philipp G. (40) begeisterter Teilnehmer. Doch dann erlitt er einen Zusammenbruch...

Lehrer Philipp G. (40) lag nach dem Zusammenbruch beim Triathlon mehrere Wochen im Krankenhaus, war lange arbeitsunfähig.
Lehrer Philipp G. (40) lag nach dem Zusammenbruch beim Triathlon mehrere Wochen im Krankenhaus, war lange arbeitsunfähig.  © Holm Helis

Nun klagte der Lehrer am Oberlandesgericht (OLG) Dresden auf über 25.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil ihn das DRK-Team vor Ort nicht richtig behandelt haben soll.

Bei über 30 Grad galt es, 750 Meter zu schwimmen, danach 20,4 Kilometer zu radeln und fünf Kilometer zu laufen. Der Sprachlehrer war einst Leistungssportler, stand im Training.

"Ich habe mich gut gefühlt. Zum Schluss des Laufes wollte ich wie immer das Tempo anziehen. Aber es ging nicht", so Philipp. "Danach setzen meine Erinnerungen erst im Krankenhaus wieder ein."

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Dort lautete die Diagnose: Hitzschlag, damit verbundenes Organversagen, vor allem der Nieren. "Bis heute habe ich oft Schmerzen. Den Sport kann ich nicht mehr machen."

Das DRK Meißen war vom Veranstalter mit der medizinischen Versorgung betraut - und die war laut Philipp schlecht. Er sei zu spät und falsch behandelt worden.

"Meine Frau erzählte mir, sie kam dazu, als ich vor dem Sani-Zelt lag. Sie forderte die Leute auf, endlich den Notarzt zu rufen", so der Sportler.

Sanitäter im Zeugenstand: Philipp habe Behandlung verweigert

Die Richter sahen keine strafbare Handlung und wiesen die Klage vorerst ab.
Die Richter sahen keine strafbare Handlung und wiesen die Klage vorerst ab.  © Holm Helis

Andere Zeugen, wie Sanitäter, sagten dagegen aus, Philipp habe vehement eine Behandlung abgelehnt.

Er sei "von der Trage gesprungen", habe im Zelt "den Behandlungstisch abgeräumt". Er wurde des Zeltes verwiesen. Er könne wiederkommen, wenn er sich behandeln lassen will.

Der Staatsanwalt ermittelte später wegen unterlassener Hilfeleistungen, fand aber keine strafbare Handlung. Ebenso konnte ein Gutachter keinen Fehler in der Behandlung feststellen.

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Und so wies schon das Landgericht in erster Instanz die Klage von Philipp ab. Der zog dagegen vors OLG und bekam am Mittwoch vom Senatschef Markus Kadenbach (56) erklärt, dass das Urteil aus dem Landgericht "nicht zu beanstanden ist".

Trotzdem will der Senat noch einmal beraten - und dann im Januar 2024 endgültig urteilen.

Titelfoto: Holm Helis

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