Familie lässt eigene Tochter sterben: So lautet das Urteil gegen die Angehörigen

Von Sabine Maurer

Ehringshausen/Frankfurt am Main - Eine junge Frau mit Down-Syndrom stirbt zu Hause. Sie hätte gerettet werden können, doch ihre Familie greift nicht ein. Zu welchen Strafen das Gericht die Angehörigen jetzt verurteilt hat.

Das Frankfurter Landgericht hat die Familie für schuldig befunden und ein neues Urteil gesprochen. (Symbolbild)
Das Frankfurter Landgericht hat die Familie für schuldig befunden und ein neues Urteil gesprochen. (Symbolbild)  © Frederik von Erichsen/dpa

Fast zehn Jahre nach dem Tod einer jungen Frau mit Behinderung ist ihre Familie vom Frankfurter Landgericht verurteilt worden.

Die Eltern wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die Mutter erhielt eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren, der Vater wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

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Die Schwester der getöteten erhielt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung. 

Am Abend des 31. Oktober 2016 war die 21-Jährige, die unter anderem das Down-Syndrom hatte und an Diabetes litt, im elterlichen Einfamilienhaus in Ehringshausen (Lahn-Dill-Kreis) an inneren Blutungen gestorben, verursacht durch eine Überzuckerung.

Ein vorheriges Gerichtsurteil wurde aufgehoben

Die Eltern hatten den sich stetig verschlechternden Zustand bemerkt, jedoch nichts unternommen. Mit einer ärztlichen Behandlung hätte die junge Frau, die in den Armen ihrer Schwester starb, noch kurz vor ihrem Tod gerettet werden können. 

Das Landgericht Limburg hatte die Eltern im Jahr 2019 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die Schwester wurde freigesprochen. Nach einer Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies das Verfahren an das Frankfurter Landgericht.

Titelfoto: Frederik von Erichsen/dpa

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