Von Sabine Maurer
Ehringshausen/Frankfurt am Main - Eine junge Frau mit Down-Syndrom stirbt zu Hause. Sie hätte gerettet werden können, doch ihre Familie greift nicht ein. Zu welchen Strafen das Gericht die Angehörigen jetzt verurteilt hat.
Fast zehn Jahre nach dem Tod einer jungen Frau mit Behinderung ist ihre Familie vom Frankfurter Landgericht verurteilt worden.
Die Eltern wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Die Mutter erhielt eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren, der Vater wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Schwester der getöteten erhielt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung.
Am Abend des 31. Oktober 2016 war die 21-Jährige, die unter anderem das Down-Syndrom hatte und an Diabetes litt, im elterlichen Einfamilienhaus in Ehringshausen (Lahn-Dill-Kreis) an inneren Blutungen gestorben, verursacht durch eine Überzuckerung.
Ein vorheriges Gerichtsurteil wurde aufgehoben
Die Eltern hatten den sich stetig verschlechternden Zustand bemerkt, jedoch nichts unternommen. Mit einer ärztlichen Behandlung hätte die junge Frau, die in den Armen ihrer Schwester starb, noch kurz vor ihrem Tod gerettet werden können.
Das Landgericht Limburg hatte die Eltern im Jahr 2019 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die Schwester wurde freigesprochen. Nach einer Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies das Verfahren an das Frankfurter Landgericht.