Angeklagter erstach Mann bei Streit um Hundefoto: Darum spricht ihn das Gericht frei

Von Jenny Tobien

Frankfurt am Main - Ein Hunde-Foto im Internet führte zu einem tödlichen Streit: Im Prozess um Messerstiche auf einem Sportgelände in Frankfurt ist der Angeklagte freigesprochen worden.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige aus Notwehr gehandelt habe. Der ursprüngliche Haftbefehl wurde aufgehoben.

Nach der Tat im Juni 2024 hatte sich der Angeklagte sofort der Polizei gestellt und saß seitdem in Untersuchungshaft. Laut Urteil bekommt er für diese Haftzeit aber keine Entschädigung.

Wer sich in Gefahr begebe, müsse die Folgen alleine tragen, erklärte der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik.

Seit einem Jahr befand sich der 31-Jährige in U-Haft. Eine Entschädigung erhält er dafür aber nicht. (Symbolbild)
Seit einem Jahr befand sich der 31-Jährige in U-Haft. Eine Entschädigung erhält er dafür aber nicht. (Symbolbild)  © 123rf/Somchai Rakin

Was war genau geschehen?

Der Mann hatte sich noch am Tatort der Polizei gestellt und widerstandslos festnehmen lassen. (Symbolbild)
Der Mann hatte sich noch am Tatort der Polizei gestellt und widerstandslos festnehmen lassen. (Symbolbild)  © 123RF/fermate

Ein Bekannter des 31-Jährigen hatte in den sozialen Medien ein Foto seines an Ausschlag leidenden Hundes gepostet. Das spätere Opfer reagierte mit einem Lach-Smiley, woraufhin sich eine Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Angeklagten entspann.

Zu einer Verabredung auf dem Sportplatz im Stadtteil Unterliederbach sei das spätere Opfer dann mit deutlich mehr Menschen als vereinbart erschienen.

Laut Urteilsbegründung kam es zu einer massiven Auseinandersetzung. Der Angeklagte habe sich zurückgezogen. Doch sein Kontrahent sei ihm gefolgt und habe ihn mit einem Mülleimer auf den Kopf geschlagen.

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Es müsse davon ausgegangen werden, dass dies lebensbedrohlich gewesen sei, sagte El Duwaik. Zudem hätten ihn weitere Unterstützer des Kontrahenten verfolgt.

In dieser Situation habe sich der Angeklagte entschieden, sein Messer zu ziehen. Er sei am Tatort geblieben und habe von Anfang an eingeräumt, dass er der Täter sei.

Er habe Todesangst gehabt, beteuerte der Angeklagte

Das Landgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass es sich bei der Tat um Notwehr gehandelt hatte.
Das Landgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass es sich bei der Tat um Notwehr gehandelt hatte.  © Arne Dedert/dpa

Der 31-Jährige hatte sich schon zu Prozessbeginn auf Notwehr berufen. Er habe Todesangst gehabt.

Als sein Kontrahent ihm die große Mülltonne an den Kopf geschlagen hatte, habe er ziellos mit dem bereits gezückten Messer um sich gestochen. Die Stiche hätten "nichts persönlich" mit dem Opfer zu tun gehabt.

Einer der Messerstiche hatte seinen Kontrahenten ins Herz getroffen, der Mann brach zusammen und starb noch am Tatort.

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Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten einen Freispruch beantragt. Die Nebenklage plädierte auf Totschlag mit Strafhöhe im Ermessen des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: 123rf/Somchai Rakin

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