Patientinnen sediert und missbraucht? Krankenpfleger seit Dienstag vor Gericht

Von Sabine Maurer

Frankfurt am Main - Ein Krankenpfleger, der an der Frankfurter Uniklinik Patientinnen sediert und eine von ihnen sexuell berührt haben soll, hat zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt die Vorwürfe abgestritten.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich an Patientinnen der Frankfurter Universitätsklinik vergangen zu haben.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich an Patientinnen der Frankfurter Universitätsklinik vergangen zu haben.  © Boris Roessler/dpa

Er habe bei den drei Frauen jeweils die Kanüle gespült und sei dabei vorschriftsgemäß vorgegangen, sagte die Rechtsanwältin des 37-Jährigen. Sedierende Mittel habe er dabei nicht verwendet, zudem sei er der besagten Frau "nicht sexuell nahegetreten".

Angeklagt ist er unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung. Es habe sich um "lebensgefährdende Behandlungen" gehandelt, die Patientinnen habe er in eine hilflose Lage versetzt, hieß es in der von der Staatsanwältin verlesenen Anklage.

Der Krankenpfleger hatte seit dem Jahr 2019 an der Uniklinik gearbeitet. An einem Morgen im April 2023 soll er auf einem Zimmer der Kardiologie-Station zwei Frauen unter dem Vorwand, bei ihnen jeweils die Kanüle zu spülen, Sedierungsmittel gespritzt haben.

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Beide Patientinnen wurden sofort bewusstlos, eine von ihnen musste auf die Intensivstation verlegt werden.

Patientin soll mehrmals "Ich will das nicht" gerufen haben

Nach der Planung des Frankfurter Landgerichts soll in der kommenden Woche das Urteil verkündet werden. (Symbolfoto)
Nach der Planung des Frankfurter Landgerichts soll in der kommenden Woche das Urteil verkündet werden. (Symbolfoto)  © Kai Pfaffenbach/Reuters-Pool/dpa

Rund vier Monate später sedierte er der Anklage zufolge auf die gleiche Weise eine weitere Patientin, die am Vortag am Herz operiert worden war. Sie war stundenlang stark benommen, ob es dabei zu einem sexuellen Übergriff kam, ist unklar.

Am nächsten Vormittag soll diese Patientin die Spülung der Kanüle durch diesen Krankenpfleger verängstigt abgelehnt haben. Mit dem Hinweis, diese sei ärztlich angeordnet, soll er die mehrmals "Ich will das nicht" rufende Frau jedoch wieder sediert und ihr dann an die Brust gegriffen haben.

Anschließend soll er die Patientin, die unter starken Schwindelgefühlen litt, gefragt haben, ob er sie auch am Bauch anfassen dürfe. Laut Anklage schrie sie daraufhin, sie wolle das nicht.

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Vielleicht sei ihre Brust beim Anbringen des EKGs durch ein Kabel berührt worden, meinte dazu der Mann. Warum es den drei Patientinnen nach dem Spülen der Kanüle so schlecht gegangen sei, könne er sich nicht erklären. Dies habe er zuvor noch nie erlebt, so der Angeklagte, der auf viele Fragen der Richter, der Staatsanwältin und der Nebenkläger nur ausweichend antwortete.

Nach der bisherigen Planung soll nächste Woche das Urteil verkündet werden.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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