Müssen Elon Musk und Twitter klein beigeben? Politiker verlangt sofortige Löschung

Frankfurt am Main/Stuttgart -Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter Michael Blume (46) hat im Streit gegen Twitter um die Verbreitung mutmaßlicher Falschaussagen einen überwiegenden Erfolg erzielt.

Muss der Kurznachrichtendienst unter der Führung seines neuen Besitzers Elon Musk (51, l.) mutmaßliche Falschaussagen über Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragten, Michael Blume (46) nachträglich löschen?
Muss der Kurznachrichtendienst unter der Führung seines neuen Besitzers Elon Musk (51, l.) mutmaßliche Falschaussagen über Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragten, Michael Blume (46) nachträglich löschen?  © Montage: DPA/Stefan Puchner, Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Nach einer Entscheidung des Frankfurter Landgerichts können Betroffene von der Plattform verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden. Die Richter gingen aber noch einen Schritt weiter: So muss Twitter demnach auch kerngleiche Äußerungen entfernen, sobald der Kurznachrichtendienst von den konkreten Persönlichkeitsverletzungen Kenntnis erlangt.

"Die Entscheidung zeigt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum", sagte die Vorsitzende Richterin Ina Frost bei der Urteilsverkündung am Dienstag. In dem Eilverfahren hatten Blume und die unterstützende Organisation HateAid Twitter vorgeworfen, für die Verbreitung von Verleumdungen mitverantwortlich zu sein.

Konkret war in den Tweets laut Blume behauptet worden, dieser gehe fremd und er betrüge seine Frau mit Minderjährigen. Außerdem wurde dem Gericht zufolge verbreitet, er sei in "antisemitische Skandale" verstrickt und "Teil eines antisemitischen Packs".

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Laut der Gerichtsentscheidung sind diese "ehrenrührigen Behauptungen unwahr". Die Bezeichnung als Antisemit sei zwar zunächst eine Meinungsäußerung, sie sei aber in dem gewählten Kontext rechtswidrig, denn sie trage nicht zur öffentlichen Meinungsbildung bei und ziele erkennbar darauf ab, Stimmung gegen Blume zu machen, hieß es.

Gericht stellt Twitter-Urteil klar, dass das Internet "kein rechtsfreier Raum" ist

In den angeprangerten Tweets wurde Blume offen und wiederholt als Antisemit bezeichnet. (Symbolfoto)
In den angeprangerten Tweets wurde Blume offen und wiederholt als Antisemit bezeichnet. (Symbolfoto)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Zudem entschied die Kammer, dass das Unterlassungsverbot nicht nur dann greife, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt werde, "sondern auch, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden".

Das Gericht erklärte aber auch, dass Twitter keine allgemeine Monitoring-Pflicht mit Blick auf seine rund 237 Millionen Nutzer auferlegt werde. Eine Prüfpflicht bestehe nämlich nur hinsichtlich der konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Darüber hinaus erachtete die Kammer die Äußerung eines Nutzers als zulässig, wonach der Antisemitismusbeauftragte in die jährlich vom Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles veröffentlichte Liste der größten Antisemiten weltweit aufgenommen worden ist.

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Unabhängig davon, ob dies gerechtfertigt sei, dürfe darüber informiert werden, hieß es. Dagegen müsse sich Blume im öffentlichen Meinungskampf zur Wehr setzen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Ursprungsmeldung von 6.05 Uhr, zuletzt aktualisiert um 14.29 Uhr.

Titelfoto: Montage: DPA/Stefan Puchner, Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

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