Kind will keinen Kontakt zum Vater und muss ins Heim: Gericht sieht das als rechtswidrig

Frankfurt am Main - Ein Kind darf nicht in einem Heim untergebracht werden, weil es keinen Kontakt zum Vater will und die Mutter es mutmaßlich zum Kontaktabbruch mit dem Vater drängt.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main.  © Arne Dedert/dpa

Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt gefällt, wie es am Montag bekannt gab.

In dem Fall ging es demnach um ein Mädchen, das im Haushalt seiner Mutter aufgewachsen war. Im Alter von sieben Jahren verweigerte das Kind plötzlich den Kontakt zum Vater. "Die Mutter war davon ausgegangen, dass es zwischen Vater und Tochter zu sexuell getönten Vorfällen gekommen war", hieß es vom Gericht.

Ein Sachverständigengutachten widerlegte dies jedoch. Die Ablehnung des Mädchens sei maßgeblich auf eine Beeinflussung durch die Mutter zurückgegangen, befand der Senat damals.

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Der Vater des Mädchens hatte zudem nach jahrelangem Streit beantragt, ihm die Fürsorge zu übertragen.

Entscheidung ist nicht anfechtbar

Da es wegen der absoluten Verweigerung des Mädchens nicht möglich schien, das Kind in seinen Haushalt zu geben, hatte das Amtsgericht das zu
diesem Zeitpunkt neunjährige Kind in einem Eilverfahren aus dem Haushalt der Mutter genommen und in ein Kinderheim gegeben.

Während der Zeit im Heim sollte sich "das Kind dahin stabilisieren, dass es die unerklärliche Kontaktverweigerung zum Vater aufgeben würde". Es durfte seine Mutter in der Zeit nicht sehen.

Dies war nicht rechtmäßig, wie nun das Oberlandesgericht entschied. Die Wünsche und Vorstellungen des Kindes völlig zu ignorieren, stelle eine nicht zu vertretende Grundrechtsverletzung dar.

Eine besondere Rolle spielte für die Entscheidung, dass es keine Anhaltspunkte für eine schlechte Versorgung durch die Mutter gab. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa

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