Frau kippt vom Designerstuhl und fordert danach Schmerzensgeld: So urteilt das Gericht

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Von Piera Tomasella

Frankfurt am Main - In einem Frankfurter Restaurant stürzt eine Frau von einem handförmigen Stuhl - und bricht sich einen Finger. Ein Gericht ist der Meinung: Wer sich hinsetzt, muss auch selbst aufpassen.

Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied, dass die vom Stuhl gekippte Dame kein Schmerzensgeld erhält. (Symbolfoto)
Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied, dass die vom Stuhl gekippte Dame kein Schmerzensgeld erhält. (Symbolfoto)  © Boris Roessler/dpa/dpa-tmn

Aufgepasst beim Sitzen: Nach ihrem Umkippen mit einem Designerstuhl in einem Frankfurter Restaurant ist eine Frau mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld gescheitert.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main lehnte ihre Ansprüche darauf ab wie zuvor schon das Landgericht. Wer sich auf ungewöhnlich geformte Stühle setze, müsse "sein Verhalten auf die besonderen Eigenschaften und etwaige Kippneigung anpassen", schrieb das OLG in einer Mitteilung.

Die Frau hatte sich in dem Restaurant auf einen Stuhl gesetzt, der wie eine Hand geformt war - mit den Fingern als Rückenlehne und dem Arm als einzelnem Standfuß.

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Ein paar Minuten später stürzte sie zur Seite um und brach sich einen Finger. In ihrer Klage forderte sie daraufhin rund 7000 Euro von der Restaurantbetreiberin.

Ein Gastwirt müsse zwar dafür sorgen, dass seine Gäste sich bei ihm gefahrlos aufhalten können, so das OLG. Das nehme die Gäste aber nicht aus der Pflicht, auch selbst auf ihre Sicherheit zu achten - in zumutbarem Maß. "Eine Verkehrssicherung, die jede Schäden ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar", hieß es.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn

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