Gerichtsurteil: Kein Schmerzensgeld für Tierärztin nach Unfall mit sterbendem Pony

Von Lea Winkler

Frankfurt am Main - Eine Tierärztin wird beim Einschläfern eines Ponys verletzt, doch Schmerzensgeld bekommt sie nicht. Warum das Oberlandesgericht Frankfurt ihr Ansinnen ablehnt.

Das Pony war nach dem Einschläfern auf die Tierärztin gefallen, die sich dabei verletzt hatte. (Symbolfoto)
Das Pony war nach dem Einschläfern auf die Tierärztin gefallen, die sich dabei verletzt hatte. (Symbolfoto)  © 123rf/dragonimages

Wenn ein Pony während des Einschläferns auf eine Tierärztin fällt, haftet die Halterin des Tieres laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht automatisch für den Schaden.

Nach Angaben des Gerichts verabreichte die Veterinärin dem Shetlandpony die tödliche Injektion.

Während des Sterbeprozesses fiel das rund 250 Kilogramm schwere Tier auf die Ärztin. Diese wurde zu Boden gerissen und am Bein verletzt.

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Wie das Oberlandesgericht entschied, kommt eine Haftung nach der sogenannten Tierhalterhaftung in diesem Fall nicht in Betracht. Es habe sich keine typische Tiergefahr verwirklicht, hieß es.

Die Tierärztin hatte von der Halterin des Ponys mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Das Landgericht Wiesbaden wies die Klage ab. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah in dem Berufungsverfahren keinen Anspruch. Das landgerichtliche Urteil ist nun rechtskräftig.

Tierhalterhaftung greift nicht in diesem Fall nicht

Der Senat erläuterte, dass die Tierhalterhaftung einen unberechenbaren, eigenständigen Willen des Tieres voraussetzt.

Da das Pony während des Sterbeprozesses keine Bewegung mehr habe steuern können, sei der Sturz allein auf den Verlust der Standkraft und die Schwerkraft zurückzuführen gewesen.

Titelfoto: 123rf/dragonimages

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