Von Bernhard Sprengel
Hamburg - Fast acht Monate nach dem tödlichen Sturz eines 15-Jährigen aus einem Hamburger Hochhaus beginnt ein Prozess gegen zehn junge Männer mit großer Emotionalität. Mit einem Foto seines Sohnes in den Händen kommt der Vater des Jugendlichen als Nebenkläger ins Landgericht. Wie eine stumme Anklage hält er es an der Seite seines Anwalts in die Kameras der Pressevertreter.
Der Junge soll in der Nacht zum 14. April versucht haben, vor Angreifern aus der Wohnung des Hauses im Stadtteil Wilstorf zu flüchten.
Dabei stürzte er vom Balkon im achten Stock in den Tod. Zuvor sollen acht junge Männer in die Wohnung eingedrungen sein und die vier Anwesenden überfallen haben.
Vor der Großen Strafkammer stehen jetzt zehn Syrer als Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft sieben von ihnen besonders schweren Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Drei weitere Heranwachsende sind wegen Beihilfe angeklagt.
Der Prozess wird vor einer Großen Strafkammer als Jugendkammer geführt, weil neun der zehn Angeklagten zur Tatzeit Jugendliche oder Heranwachsende waren.
Nach Verlesung der Anklage und einem Eröffnungsstatement des Nebenklagevertreters schließt die Kammer die Öffentlichkeit bis zum Ende der Beweisaufnahme aus.
Anwalt des Vaters: "Der 14. April 2025 war der schlimmste Tag im Leben meiner Mandanten"
In einem Eröffnungsstatement sagt Nebenklagevertreter Patrick Purbacher: "Der 14. April 2025 war der schlimmste Tag im Leben meiner Mandanten."
Damals hätten sie erfahren, dass sie ihren Sohn nie wiedersehen würden. Der Überfall auf die Wohnung, in der sich auch der 15-Jährige aufhielt, sei eine vollkommen überflüssige und grundlose Aktion gewesen.
Jeder der Angeklagten habe einen Tatbeitrag geleistet, große Schuld auf sich geladen und werde die Konsequenzen tragen müssen, erklärt Purbacher.
Er fügt hinzu: "Die Nebenklage wird die Möglichkeit der Vergebung geben." Aber nur für diejenigen, die erzählten, was bei der Tat wirklich passiert sei. Jeder, der nicht gestehe, könne nur auf Vergebung durch Gott hoffen, aber nicht durch seine Mandanten.
Nachdem die Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt haben, legt Purbacher in einer Stellungnahme nach. Er fragt, wovor die Angeklagten Angst hätten. Sie sollten sich mal vorstellen, welche Angst der Sohn seiner Mandanten kurz vor seinem Tod gehabt habe. Er sei strikt gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit. Im Übrigen hätten fünf der zehn Angeklagte am 1. Januar Geburtstag, das sei für die Nebenklage nicht glaubwürdig. Das Alter müsse geprüft werden.
Das Gericht hat 32 weitere Verhandlungstage bis zum 25. März angesetzt. Zu den Plädoyers und dem Urteil sollen Zuschauer wieder zugelassen sein.