Anklage wegen Kindesentführung zugelassen: Christina Block muss vor Gericht

Hamburg - Das Landgericht Hamburg hat die Anklage gegen Steakhouse-Erbin Christina Block und sechs weitere Personen zugelassen, wie die zuständige Jugendschutzkammer am Dienstag mitteilte. Die 52-Jährige soll die Entführung von zwei ihrer Kinder in Auftrag gegeben haben. Die Hauptverhandlung startet Mitte Juli.

Steakhouse-Erbin Christina Block (52) muss sich ab Mitte Juli vor dem Landgericht Hamburg verantworten.
Steakhouse-Erbin Christina Block (52) muss sich ab Mitte Juli vor dem Landgericht Hamburg verantworten.  © Daniel Reinhardt/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft Block sowie zwei weiteren Angeklagten unter anderem schwere Entziehung Minderjähriger, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor.

Zu den Mitangeklagten gehört auch Blocks Lebensgefährte, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling (66).

Ihm sowie drei weiteren Personen wird Beihilfe zu den genannten Straftaten vorgeworfen. Die zuständige Jugendschutzkammer hat allerdings am Dienstag darauf hingewiesen, dass bei Delling auch eine "mittäterschaftliche Verurteilung in Betracht kommt".

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten bereits im April 2025 zur Anklageerhebung geführt.

Insgesamt wurden nun 37 Hauptverhandlungstermine angesetzt: Der erste findet am 11. Juli statt, der letzte ist für den 23. Dezember 2025 geplant.

Hintergrund ist ein jahrelanger Sorgerechtsstreit

Christina Block und Ex-Ehemann Stephan Hensel haben vier gemeinsame Kinder.
Christina Block und Ex-Ehemann Stephan Hensel haben vier gemeinsame Kinder.  © IMAGO / Eventpress

Hintergrund des Prozesses ist ein jahrelanger Sorgerechtsstreit: Die beiden jüngsten Kinder der Unternehmerin und ihrem Ex-Partner Stephan Hensel waren in der Neujahrsnacht 2024 in Dänemark entführt und nach Hamburg verschleppt worden.

Block bestreitet die Vorwürfe vehement - ihr Anwalt wirft der Staatsanwaltschaft Voreingenommenheit vor und beschuldigte zuletzt die Mutter von Block, die Entführung in Auftrag gegeben zu haben.

Erst im Mai hatte ein dänisches Familiengericht der 52-Jährigen nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Umgangsrecht für die beiden Kinder entzogen.

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Der medienwirksame Sorgerechtsstreit um die jüngsten der vier gemeinsamen Kinder von Block und Hensel läuft bereits seit über zehn Jahren.

Die älteste Tochter wohnt seit 2021 auf eigenen Wunsch bei ihrem Vater in Dänemark, die zweitälteste Tochter hingegen wohnt weiterhin bei der Block-Familie in Hamburg.

Titelfoto: Daniel Reinhardt/dpa

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