Strafbefehl! Insasse bekam Garnelen ins Gefängnis geschmuggelt

Hamburg - Nach dem Schmuggel von Garnelen ins Gefängnis Fuhlsbüttel hat das Amtsgericht Hamburg einen Strafbefehl gegen einen Sicherungsverwahrten erlassen.

Der Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses im Landgericht.
Der Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses im Landgericht.  © Daniel Reinhardt/dpa

Der Entscheidung sei am Dienstag ein Zwischenfall vorausgegangen, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen.

Der Angeklagte habe angekündigt, nicht zu dem Prozess erscheinen zu wollen. Darum habe das Gericht eine Zwangsvorführung vorbereitet. Doch vor dem Eingreifen der Beamten habe der 59-Jährige einen Krampfanfall erlitten und sei ins Krankenhaus gebracht worden.

Um das seit sieben Jahren laufende Strafverfahren wegen Bestechung dennoch abzuschließen, erließ das Gericht den Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je drei Euro. Wegen der langen Verfahrensdauer sollen 50 Tagessätze als bereits vollstreckt gelten.

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Der 59-Jährige war 2010 vom Landgericht Itzehoe wegen Vergewaltigung und Geiselnahme zu neun Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Verfahren gegen Beamten wurde eingestellt

Das Hauptportal der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel in Hamburg.
Das Hauptportal der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel in Hamburg.  © Axel Heimken/dpa

Die Garnelen und andere Lebensmittel soll die Verlobte (59) des Sicherungsverwahrten besorgt und einem Bediensteten der JVA übergeben haben.

Der Beamte brachte sie an den Sicherheitskontrollen vorbei ins Gefängnis. Für jeweils drei Botengänge soll die 59-Jährige dem Beamten insgesamt 15 Euro gezahlt haben.

Der Angeklagte arbeitete damals in der Anstaltsbäckerei. Zwischen Juli und Oktober 2014 soll er außer einem Kilo Riesengarnelen auch mehrere Kilo Eiweißpulver, Rindfleisch und Entenbrust sowie Tee, Hustenbonbons und einen Expander in die JVA geschmuggelt haben.

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Der mittlerweile 60-jährige Beamte gehe am kommenden 1. April in Pension, erklärte Wantzen. Das Gericht stellte darum das Verfahren wegen Bestechlichkeit gegen eine Geldauflage von 2400 Euro ein.

Auch das Verfahren gegen die Lebensgefährtin des Sicherungsverwahrten wegen Bestechung wurde gegen eine Auflage von 1800 Euro eingestellt.

Titelfoto: Daniel Reinhardt/dpa

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