Brutaler Raubmord: Unternehmer in eigener Wohnung erstickt, Urteil für Täter-Trio steht fest

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Hamburg - Raubmord in der Hansestadt: Fast vier Jahre ist es her, dass ein damals 69-jähriger Unternehmer im Mai 2022 in seiner Wohnung ermordet wurde. Einbecher waren dort eingedrungen und übten heftige Gewalt aus. Jetzt steht das Urteil fest.

Damals wurde die Wohnungstür in Borgfelde von der Polizei versiegelt.
Damals wurde die Wohnungstür in Borgfelde von der Polizei versiegelt.  © Christoph Seemann / Hamburg News

Insgesamt drei Angeklagte wurden bereits am 27. August 2025 jeweils wegen "Mordes in Tateinheit mit Todesfolge" zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, teilte das Hamburger Landgericht mit.

Am Montag bestätigten die Behörden nun: Das Urteil ist gegen alle drei Angeklagten rechtskräftig. Am 12. Mai 2022 sollen die drei Verurteilten gegen 11 Uhr in die Wohnung des Unternehmers in der Bürgerweide eingedrungen sein.

Grund dafür war offenbar die Forderung der Begleichung von Schulden, die aus der Inanspruchnahme von Prostituiertenleistungen hervorgingen. Daraufhin haben die Angeklagten in der Wohnung nach größeren Geldbeträgen gesucht.

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Dabei sollen sie den damals 69-Jährigen mutmaßlich durch einen Schlag mit einer Schusswaffe auf den Kopf im Flur zu Boden gebracht, ihn zwischenzeitlich mit Kabelbindern gefesselt und sich auf dessen Brustkorb gesetzt haben.

Die Folge: Mehrere Rippen des Unternehmers sollen gebrochen und dessen Atemwege zugedrückt worden sein, sodass er daraufhin erstickte. Nachdem die Angeklagten schließlich einen größeren Geldbetrag erbeutet hatten, sollen sie die Wohnung verlassen haben.

Raubmord in Hamburg: 69-jähriger Unternehmer wurde von Besucher in Wohnung tot aufgefunden

Das Landgericht Hamburg teilte am Montag mit, dass das Urteil rechtskräftig ist.
Das Landgericht Hamburg teilte am Montag mit, dass das Urteil rechtskräftig ist.  © Georg Wendt/dpa

Damals hatte ein 41 Jahre alter Besucher den Mann tot vor Ort aufgefunden und die Rettungskräfte alarmiert. Schon damals wurden erste Anzeichen für ein mögliches Tötungsdelikt festgestellt. Die Mordkommission übernahm daraufhin die weiteren Ermittlungen.

Zudem deckten die Ermittler damals auf, dass das Opfer als selbstständiger Unternehmer in der spanischen Gastronomie-Szene gearbeitet hatte. Seine Kontakte kamen dabei primär aus dem spanisch- und portugiesischsprachigen Raum. Mit einem Zeugenaufruf bat die Polizei damals sogar um Hinweise zu möglichen tatrelevanten Angaben zum Opfer.

Vier Jahre nach der Tat müssen die drei Angeklagten für ihre Handlungen nun büßen.

Titelfoto: Christoph Seemann / Hamburg News

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