Von Carola Große-Wilde, Bernhard Sprengel
Hamburg - Ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod der Autorin Alexandra Fröhlich (†58) auf einem Hausboot steht seit Dienstag ihr Sohn vor dem Landgericht Hamburg. Dem 23-Jährigen wird Mord aus Heimtücke vorgeworfen, wie die Staatsanwältin sagte.
Die Behörde geht nach vorläufiger Einschätzung eines Sachverständigen davon aus, dass der Sohn bei der Tat schuldunfähig war - er soll an einer schizoaffektiven Störung leiden. Diese zeichnet sich durch Stimmungsschwankungen und gleichzeitige Symptome der Schizophrenie wie etwa Wahn oder Halluzinationen aus.
In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es um eine mögliche Unterbringung des 23-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Laut Anklage soll der junge Mann am 22. April gegen 4 Uhr morgens seine Mutter auf dem Hausboot am Holzhafenufer in Hamburg-Moorfleet getötet haben.
Er habe mit einem unbekannten Schlagwerkzeug - möglicherweise einem Hammer - mehrfach auf den Kopf und Hals seiner schlafenden Mutter eingeschlagen. Die 58-Jährige erlitt ein offenes Schädelhirntrauma und starb noch am Tatort.
Wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit von dem Prozess ausgeschlossen?
Der Sohn, der ein weißes Hemd und eine dunkle Hose zu seinen braunen Locken trug, machte am ersten Prozesstag einen unsicheren Eindruck. Schüchtern blickte er gelegentlich in den Zuschauerraum.
Die Richterin machte ihn darauf aufmerksam, dass er sich im Laufe des Prozesses zu der Tat äußern könne. Nach der Verlesung der Anklageschrift sagte die Richterin, die Kammer erwäge, die Öffentlichkeit für die Plädoyers und die letzten Worte des Angeklagten von dem Prozess auszuschließen.
Die Polizei hatte den Sohn zwei Wochen nach dem Fund der Toten festgenommen. Zielfahnder hatten ihn am 6. Mai im Stadtteil Rothenburgsort lokalisiert. Er habe keinen Widerstand geleistet, teilte die Polizei mit. Das Amtsgericht hatte bereits einen Haftbefehl erlassen.
Sollte das Schwurgericht ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat, wird nicht über ein Strafmaß entschieden, sondern ob er in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird.
Erstmeldung: 6 Uhr. Aktualisiert: 15.42 Uhr