Brandanschlag auf Obdachlosen: "Der Angeklagte kann nicht in Deutschland bleiben"

Hamburg - "Hochkriminelle Persönlichkeit": Für das Anzünden eines schlafenden Obdachlosen ist in Hamburg ein 35-Jähriger zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden. Der angeklagte Pole hatte in Deutschland und Polen bereits zahlreiche Straftaten begangen. Wird er jetzt ausgewiesen?

In Hamburg wurde ein 35-jähriger Mann wegen versuchten Mordes an einem Obdachlosen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild)
In Hamburg wurde ein 35-jähriger Mann wegen versuchten Mordes an einem Obdachlosen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa

Der jetzt verurteilte Mann hatte im Juni vergangenen Jahres den Pulloverärmel eines am Altonaer Bahnhof schlafenden Obdachlosen mit alkoholhaltigem Desinfektionsmittel übergossen und angezündet.

Das 34-jährige Opfer erwachte aus dem Schlaf, zog geistesgegenwärtig den brennenden Pullover aus und konnte so selbst Schlimmeres verhindern. Laut einem Bericht der "Welt" blieb es bei Verbrennungen am rechten Arm.

Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als versuchten Mord. Der Täter hatte zum Tatzeitpunkt bereits zahlreiche Straftaten in Deutschland und seinem Heimatland Polen begangen.

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Wie die "Welt" weiter berichtet, hatte der Täter nicht nur knapp einen Monat vor der Tat den Schlafsack eines anderen Obdachlosen in Brand gesetzt. Er war auch schon mit dem späteren Opfer selbst in Konflikt geraten.

Im November 2020 habe er den Obdachlosen bereits mit Fußtritten gegen den Kopf angegriffen und sei dafür zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden.

Angeklagter im Obdachlosen-Prozess: "Hochkriminelle Persönlichkeit"

Richter Matthias Steinmann attestierte dem Angeklagten eine "hochkriminelle Persönlichkeit". (Archivbild)
Richter Matthias Steinmann attestierte dem Angeklagten eine "hochkriminelle Persönlichkeit". (Archivbild)  © Jonas Walzberg/dpa

Nach dem Brandanschlag im Juni hätten sich das Opfer und der Angeklagte mit weiteren Menschen aus dem Milieu am Bahnhof Hamburg-Altona geprügelt, woraufhin die Bundespolizei anrückte. Dabei sei dann die Brandverletzung am Arm des 34-Jährigen festgestellt worden.

Außerdem habe die Polizei ein Video auf dem Handy des Angeklagten sichern können, das ein Bekannter von dem Brandanschlag gemacht habe.

Die Richter sahen das Merkmal der Heimtücke erfüllt. Der Angeklagte bereute vor Gericht die Tat, er habe dem Opfer wegen Schulden einen "Denkzettel" verpassen, den Mann aber nicht töten wollen.

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Das Gericht attestierte dem Täter, eine "hochkriminelle Persönlichkeit" zu haben. Bereits mit zwölf Jahren habe dieser angefangen zu trinken und sei sowohl in Polen als auch in Deutschland bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Seit Januar 2022 laufe zudem ein Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen den Polen, das nicht weiter verfolgt wurde, da das Opfer nicht ausfindig gemacht werden konnte.

Der arbeitslose und arbeitsunfähige Pole sei 2016 nach Deutschland gekommen, hieß es weiter und würde sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser halten. Seine sozialen Kontakte kämen aus dem Trinker-Milieu.

"Der Angeklagte kann nicht in Deutschland bleiben. Das liegt auf der Hand", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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