Lebensgefährtin mit Messer getötet: Urteil gegen 35-Jährigen gefallen

Hamburg – Im Prozess um tödliche Messerstiche auf eine 25-Jährige in Hamburg-Niendorf hat das Landgericht Hamburg die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

Der 35-jährige Angeklagte stach am 20. Februar auf seine Lebensgefährtin ein, woraufhin sie im Krankenhaus starb.
Der 35-jährige Angeklagte stach am 20. Februar auf seine Lebensgefährtin ein, woraufhin sie im Krankenhaus starb.  © Jonas Walzberg/dpa

Die Strafkammer sprach den 35-Jährigen vom Vorwurf des Mordes frei. Er habe die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. "Der Angeklagte ist nicht kriminell, sondern krank und bedarf der Hilfe", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann am Freitag.

Der Eritreer habe sich im Prozess zu der Tat bekannt. Am 20. Februar dieses Jahres sei er in der Wohnung seiner Lebensgefährtin an sie herangetreten und habe ihr mit einem Messer in den Hals und in den Rücken gestochen.

Als die 25-Jährige auf dem Boden lag, habe er ihr zahlreiche weitere Messerstiche in die Brust versetzt. Die Mutter einer gemeinsamen kleinen Tochter sei wenig später im Krankenhaus an einem Verblutungsschock gestorben.

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Einer Nachbarin, die Schreie gehört hatte und schließlich die Wohnung betrat, sagte der Angeklagte nach Angaben von Steinmann, er wünsche, er sei tot.

Der Richter sprach von einer "großen Tragödie". Der 35-Jährige leide unter einer Depression mit psychotischen Symptomen. Er habe geglaubt, nur durch die Tötung seine Partnerin von ihm als schlechtem Vater und schlechtem Ehemann befreien zu können.

Nach Bluttat brachte der Mann das Kind ins Bett

Der Mann soll nun in einer Psychiatrie untergebracht werden.
Der Mann soll nun in einer Psychiatrie untergebracht werden.  © Jonas Walzberg/dpa

Der Angeklagte und seine Frau waren 2015 aus Eritrea nach Hamburg geflüchtet. Der Mann war in dem ostafrikanischen Land zum Militärdienst einberufen worden und hatte bereits vorher mehrere Fluchtversuche unternommen, wie der Richter erklärte.

In Hamburg hätten sich beide kennengelernt. Dank ehrenamtlicher Hilfe hätten sie sich gut integriert. Die Helfer hätten der Frau die Wohnung in Niendorf vermittelt.

Er habe eine Arbeit gefunden, seine Stelle dann aber wieder verloren. Quasi als Selbstmedikation habe er über zwei Jahre Marihuana geraucht, sagte Steinmann. Außerdem habe er stundenlang am Handy gespielt.

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Die Frau habe sich schwer getan, eine Ausbildung zu machen. Es sei jedoch eine scheinbar glückliche Familie gewesen. Den ersten Geburtstag der Tochter habe das Paar gemeinsam mit Nachbarn gefeiert.

Unmittelbar nach der Tat habe der Angeklagte das Kind auf dem Arm gehabt und ihm ein Fläschchen gegeben, sagte Steinmann. Dann habe der Vater es schlafen gelegt. Die Polizei fand kurz darauf das schlafende Kind im Bett. Es sei nun bei einer Pflegefamilie und soll - wenn ein Familiengericht zustimmt - in die Obhut einer Tante in den Niederlanden gegeben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktualisiert, 13.16 Uhr

Titelfoto: Jonas Walzberg/dpa

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