Prozess um G20-Krawalle 2017: Vier Frauen und zwei Männer angeklagt

Hamburg- Sechseinhalb Jahre nach den gewaltsamen Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg beginnt am Landgericht ein Prozess gegen sechs Angeklagte.

Der Prozess gegen sechs Angeklagte soll ab Donnerstag stattfinden. (Symbolbild)
Der Prozess gegen sechs Angeklagte soll ab Donnerstag stattfinden. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa

Den vier Frauen und zwei Männern wird gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Weitere Anklagepunkte lauten auf versuchte gefährliche Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung. Der Prozess soll ab Donnerstag (18.1.) vor einer Großen Strafkammer stattfinden.

Die Angeklagten sollen sich am 7. Juli 2017 an einem Aufmarsch von 150 bis 200 G20-Gegnern beteiligt haben, der am Altonaer Volkspark begonnen hatte.

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Aus der Menge der einheitlich Schwarzgekleideten heraus seien Polizisten aus Schleswig-Holstein mit Steinen beworfen worden. Als weitere Beamte den Aufmarsch in der Straße Rondenbarg im Stadtteil Bahrenfeld stoppten, seien sie massiv mit mindestens 14 Steinen und vier Feuerwerkskörpern angegriffen worden.

Laut Anklage waren die vier Frauen im Alter von 51, 36, 34 und 32 Jahren und die beiden Männer im Alter von 29 und 28 Jahren Mittäter der einzelnen Gewalthandlungen, die aus dem Aufzug heraus begangen wurden.

Ereignisse am Rondenbarg waren erstmals im Herbst 2017 Gegenstand eines Prozesses

Demonstranten gehen hinter einem großen Transparent mit der Aufschrift "Gemeinschaftlicher Widerstand! - Solidarität mit den Betroffenen des Rondenbarg-Prozesses und Einstellung aller Verfahren" durch Hamburg. Sie protestierten 2020 gegen den ersten Gruppenprozess vor dem Oberlandesgericht wegen schwerem Landfriedensbruch im Zusammenhang mit den Krawallen rund um den G20-Gipfel im Jahr 2017.
Demonstranten gehen hinter einem großen Transparent mit der Aufschrift "Gemeinschaftlicher Widerstand! - Solidarität mit den Betroffenen des Rondenbarg-Prozesses und Einstellung aller Verfahren" durch Hamburg. Sie protestierten 2020 gegen den ersten Gruppenprozess vor dem Oberlandesgericht wegen schwerem Landfriedensbruch im Zusammenhang mit den Krawallen rund um den G20-Gipfel im Jahr 2017.  © Markus Scholz/dpa

Jeder von ihnen habe von der mitgeführten Bewaffnung mit Steinen und Pyrotechnik gewusst, deren Einsatz gegen Polizisten und Sachen gebilligt und einen eigenen Tatbeitrag durch das Mitmarschieren in geschlossener Formation geleistet.

Das gemeinsame Auftreten, teils mit Vermummung und einheitlich schwarzer Kleidung, habe die Gewalttäter innerhalb des Aufzugs vor einer Identifizierung und dem Einschreiten der Polizei schützen sollen. Die Staatsanwaltschaft gehe darum von einem vorsätzlich arbeitsteiligen Vorgehen der Aufmarschteilnehmer aus, erklärte der Gerichtssprecher.

Im Dezember 2020 hatte bereits ein Prozess vor einer Jugendkammer am Landgericht wegen der Zwischenfälle am Rondenbarg begonnen. Wegen des Corona-Lockdowns war das Verfahren gegen fünf Angeklagte im Januar 2021 abgebrochen worden. Es gebe keinen neuen Stand, sagte ein Gerichtssprecher auf die Frage nach einem möglichen Neubeginn.

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Die Ereignisse am Rondenbarg waren erstmals im Herbst 2017 Gegenstand eines Prozesses gewesen. Der damals 18 Jahre alte Fabio V. musste sich vor dem Amtsgericht Altona verantworten. Der Prozess wurde jedoch wegen Erkrankung der Richterin abgebrochen.

Im Sommer 2023 sei das Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt worden, sagte der Gerichtssprecher. Gründe dafür seien die erlittene Untersuchungshaft, die lange Verfahrensdauer und die Tatsache gewesen, dass der Angeklagte seit 2017 keine weiteren Straftaten begangen habe.

Beim Landgericht Hamburg sind zurzeit insgesamt acht Anklagen gegen 81 Beschuldigte anhängig, wie es weiter hieß.

Titelfoto: Markus Scholz/dpa

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