"Rechtsfehler": Überraschendes Urteil in Rolling-Stones-Affäre

Leipzig/Hamburg - Die Rolling-Stones-Affäre nimmt kein Ende. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Hamburg aufgehoben.

Bezirksamtsleiter hatte Freikarten für das Rolling Stones Konzert am 9. September 2017 in Hamburg erhalten.
Bezirksamtsleiter hatte Freikarten für das Rolling Stones Konzert am 9. September 2017 in Hamburg erhalten.  © picture alliance / Carsten Rehder/dpa

Die Korruptionsvorwürfe rund um die Genehmigung der Großveranstaltung im Herbst 2017 müssen von einer anderen Strafkammer in Hamburg erneut umfassend geprüft werden, wie der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig am Donnerstag entschied.

Das erste Urteil habe sich als "durchgreifend rechtsfehlerhaft" erwiesen.

Im Zentrum der Affäre steht der ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, das für die Genehmigung des Konzerts 2017 zuständig war. Er hatte Freikarten gefordert und vom Veranstalter erhalten. Die Tickets hatten einen Wert von knapp 15.000 Euro.

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Mit ihm waren sein ehemaliger Stellvertreter und zwei verantwortliche Mitarbeiter der Konzertagentur angeklagt worden. Sie waren teils verurteilt, teils freigesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, über die der BGH nun entschieden hat.

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