35-Jähriger tötet Ex-Frau (†34): Tochter muss alles mit ansehen

Von Marc Wickel

Darmstadt/Bensheim - Ein 35 Jahre alter Mann wurde für den Mord an seiner Ex-Frau (†34) vom Landgericht Darmstadt zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine heute elfjährige Tochter hatte die Tat miterlebt.

Der Mann hatte ausgesagt, dass sich seine Ex-Frau die tödlichen Stiche selbst zugefügt habe.  © Sandra Trauner/dpa

Der 35-Jährige hatte kurz vor dem Ende der Hauptverhandlung gestanden, Anfang Dezember 2024 seine frühere Ehefrau in ihrer Wohnung im südhessischen Bensheim getötet zu haben.

Bis dahin hatte der Afghane behauptet, die 34-Jährige hätte sich mit Messerstichen in ihren Hals selbst umgebracht.

Allerdings hatte seine Tochter die Tat gesehen - die Elfjährige sagte vor Gericht als Zeugin aus. Zudem sprach das rechtsmedizinische Gutachten gegen Selbsttötung.

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Der Angeklagte habe nicht akzeptieren können, dass seine Frau sich emanzipiert habe, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. "Wer einen Menschen tötet, weil dieser ihm nicht folgen will, der stellt das Besitzdenken über das Leben."

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Der 35-Jährige wollte angeblich seine Kinder sehen, dann griff er zum Messer

Das Paar lebte seit 2021 in Deutschland. Ihre zwölfjährige Ehe war im Sommer 2024 geschieden worden. Sie habe die Scheidung gewollt, unter anderem wegen häuslicher Gewalt und weil er sie und eine Tochter 2022 während einer Iran-Reise zurückgelassen habe. Dies war im Laufe des Prozesses öffentlich geworden.

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Jetzt wurde der 35-Jährige vom Landgericht Darmstadt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.  © Christoph Schmidt/dpa

Der Vorsitzende Richter zeichnete den Tatabend nach: An dem Abend im Dezember 2024 habe der 35-Jährige angeblich die Kinder sehen wollen. In der Küche der Wohnung seiner Ex-Frau habe es eine Auseinandersetzung gegeben. Der Mann habe zum Messer gegriffen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die auf Mord plädiert hatte. Die Verteidigung hatte, ohne ein Strafmaß zu nennen, auf Totschlag plädiert, weil die Tat auf einen Streit folgte und der Angeklagte verzweifelt gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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