Bundesgerichtshof bestätigt: Lebenslange Haft für Volkmarser Amok-Fahrer!

Volkmarsen/Karlsruhe - Zwei Jahre nach der Autoattacke am Rosenmontag 2020 im nordhessischen Volkmarsen ist die lebenslange Haftstrafe für den Amokfahrer rechtskräftig.

Am 24. Februar 2020 fuhr der damals 29-jährige Täter in den Volkmarsener Rosenmontagszug.
Am 24. Februar 2020 fuhr der damals 29-jährige Täter in den Volkmarsener Rosenmontagszug.  © Uwe Zucchi/dpa

Mit einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das entsprechende Urteil des Landgerichts Kassel weitgehend. (Az: 4 StR 192/22)

Am 24. Februar 2020 war der heute 32-jährige Maurice P. um die Absperrungen für den Volkmarser Rosenmontagszug gefahren. Danach beschleunigte er auf mindestens 50 Stundenkilometer und fuhr gegen die Laufrichtung der Teilnehmer in den Zug hinein und durch drei Karnevalsgruppen hindurch. 88 Teilnehmer wurden zum Teil schwer verletzt, darunter zahlreiche Kinder.

Während der gut siebenmonatigen Verhandlung vor dem Landgericht Kassel waren die Motive des Mannes unklar geblieben. Das Landgericht verurteilte ihn im Dezember 2021 unter anderem wegen 89-fachen versuchten Mordes und 88-facher schwerer Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest.

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Zudem zog es den Führerschein des Mannes und das für die Tat verwendete Auto ein.

Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt das Urteil des Landgerichts Kassel

Dies hat der BGH nun weitgehend bestätigt. Insbesondere der Schuld- und Strafausspruch bleiben im Ergebnis bestehen. Lediglich bezüglich eines Teils der Geschädigten hoben die Karlsruher Richter den Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung auf.

Zudem soll eine andere Kammer des Kasseler Landgerichts neu über die Sicherungsverwahrung des Amokfahrers entscheiden.

Titelfoto: Uwe Zucchi/dpa

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