"Menschliches Drama": 80-Jähriger wegen Tötung seiner bettlägerigen Frau (†82) verurteilt

Wiesbaden - Jahrelang pflegte ein heute 80-Jähriger seine bettlägerige Frau, als 2023 eine Alltagssituation eskaliert. Nach seinen eigenen Worten erwürgte der Mann die 82-Jährige. Jetzt ist das Urteil ergangen.

Der Mann hatte seine schwer kranke Frau jahrelang gepflegt, doch dann eskalierte die Situation. (Symbolbild)
Der Mann hatte seine schwer kranke Frau jahrelang gepflegt, doch dann eskalierte die Situation. (Symbolbild)  © 1232rf/lightfieldstudiuos

Der Mann wurde am heutigen Freitag vom Landgericht Wiesbaden zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Er habe die 82-Jährige in der Nacht zum 1. Juni 2023 in Wiesbaden im häuslichen Wohnzimmer im Pflegebett erwürgt, sagte die Vorsitzende Richterin.

Das Urteil erging wegen Totschlags, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit. Die Staatsanwältin hatte eine dreijährige Haftstrafe gefordert, der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der Deutsche hatte seine Ehefrau, die an Kinderlähmung erkrankt war, über einen langen Zeitraum größtenteils selbst gepflegt.

Der Streit um einen Arztbesuch soll der Auslöser gewesen sein

Das Landgericht verurteilte den 80-Jährigen wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten
Das Landgericht verurteilte den 80-Jährigen wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten  © Frederik von Erichsen/dpa

Zuletzt hatte die Patientin unter anderem an starkem Juckreiz gelitten. Auslöser der Tat sei vermutlich die Aussage der Frau gewesen, einen bereits vereinbarten Hautarzttermin nicht wahrnehmen zu wollen, sagte die Richterin.

Diese Haltung habe den Angeklagten dermaßen in Wut versetzt, dass er seine Frau getötet habe. Der Mann hatte nach der Tat in einer Nachricht an seinen Sohn geschrieben, dass er die Mutter erwürgt habe.

Von einem "menschlichen Drama" mit dem schlimmsten Ausgang, sprach die Richterin am Freitag Sie verwies darauf, dass die Belastungen von Angehörigen in der häuslichen Pflege ein gesellschaftliches Problem seien, das häufig verschwiegen werde.

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Die Richterin sprach von Verständnis für den Verurteilten, der mit der Situation körperlich und psychisch überlastet gewesen sei.

Sie ergänzte jedoch, dass nach ihrem Empfinden das tödliche Schicksal des Opfers in der Familie kaum eine Rolle spiele. Was habe die 82-Jährige in den letzten Momenten ihres Lebens wohl gedacht, als sie von ihrer engsten Bezugsperson getötet worden sei, fragte die Vorsitzende.

Es sei auch eine Frage der menschlichen Würde, selbst entscheiden zu können, ob man einen Arzt besuchen wolle oder nicht.

Titelfoto: 1232rf/lightfieldstudiuos

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